Erbe Haus an Bruder verkaufen

26. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Lisa1040
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe Haus an Bruder verkaufen

Hallo zusammen, mein Papa ist verstorben und es gibt noch mein Bruder der aber nicht der leibliche Sohn ist und auch nicht adoptiert wurde somit bin ich allein Erbe , das Erbe ist ein Haus und Ersparnisse! Das Haus würde ich gern mein Bruder verkaufen! Nun bräuchte ich einen Rat wie da der beste Weg ist weil rein rechtlich steht ihm nix zu aber er wurde immer wie ein leiblicher Sohn behandelt! Von den Ersparnissen möchte er nix abhaben, und ich weiß einfach nicht was am fairsten ist wie ich das Haus an mein Bruder Verkaufen soll. Schließlich hat er jetzt noch kosten für den Umbau etc.
Lg

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 297x hilfreich)

Zitat (von Lisa1040):
ich weiß einfach nicht was am fairsten ist


Mein spontaner Gedanke war: Das kann nur eine Frau geschrieben haben :grins: :cheers: Männchen machen sich über so etwas keine Sorgen, sondern raffen, was sie kriegen können, je mehr, desto besser. Und wenn der andere nix abkriegt, ist das ein Sieg!

Zu Deiner Frage: Ich würde ein Verkehrswertgutachten beauftragen. So weit ich weiß, kostet das nicht mehr als 2-3 Tausend Euro, also erheblich weniger als der Preis einer Immobilie. Damit wäre vergleichsweise sichergestellt, dass niemand sich ungerecht behandelt fühlt.

Den Verkaufspreis würde man dann um den Wert der beabsichtigten Schenkung mindern.

-- Editiert von metttwurstkneckebrot am 26.02.2017 23:44

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Tja, so gut sind halt nur Frauen :devil:

und wenn Lisa sich wieder zurück auf ihren Stuhl gesetzt hat (weil sie vorher glatt umgfefallen ist) ;)
Ich halte die "nicht mehr als 2-3 Tausend Euro" für sehr sehr hoch gegriffen.
Das muss ja kein schriftliches 50-100 seitiges Wertgutachten mit Fotos, Lagebeschreibung etc. werden.
Wenn Unterlagen (Brandversicherung, Berechnungen von Fläche/umbauter Raum = alte Bauakten) vorliegen, dann sollte ein einfaches Kurzgutachten für maximal 500-1000 Euro zu bekommen sein.
Das soll ja nur der persönlichen Rückversicherung dienen und es droht nicht, dass es in einer gerichtlichen Auseinandersetzung verwendet werden muss.

Auch von Maklern kann man eine Marktwerteinschätzung erhalten (oft kostenlos).
Wenn einem das reicht, kann man sich auch da mal erkundigen, was man denn erzielen könnte, wenn man die Immobilie verkaufen würde. Dabei aber bloss ja keinen Maklervertrag abschliessen!!!

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

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