Erbe, Pflichtteil, enterbt

27. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Kathrina
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 7x hilfreich)
Erbe, Pflichtteil, enterbt

Hallo zusammen,

ich stöbere hier schon eine WEile, aber meine passende Antwort habe ich leider nicht gefunden, daher meine Frage.

Mein Vater ist von 8 Jahren verstorben. Es gab ein Berliner Testament. Zugunsten meiner Mutter habe ich auf meinen Pflichtteil verzichtet.

Jetzt ist meine Mutter verstorben. Durch Zufall habe ich erfahren, dass ich enterbt wurde. Es wurde bei einem Notar ein Testament gemacht.

Meine Schwester (aus 1. Eher meiner Mutter) hat alles organisiert und war bei dem Notartermin anwesend.
Es ist angeblich auch kein Geld da um mir überhaupt einen Pflichtteil zu zahlen.
Meine Schwester ist seit langem arbeitslos. Aber sie hat in 4 Jahren ein 30.000,-- Auto abbezahlt und kauft sich jetzt eine ETW.
Da ich vermute, dass meine Mutter das alles bezahlt hat, bin ich jetzt ratlos.

Ich soll nämlich die Hälfte der Beerdigungskosten (die meine Schwester in Auftrag gegeben hat) zahlen.

Jetzt meine Fragen:

Werde ich offiziell zu dem Testament informiert?
Muss ich die Kosten tragen?
Wenn ja, wie kann ich dann die Höhe des Erbes, bzw. den Geldfluss der letzten 10 Jahre erfahren? Bekomme ich auch eine Erbschein für das Pflichtteil?

Um es vorweg zu nehmen, mir liegt nichts an dem Geld, würde eh meine Tochter bekommen. Dazu ist zuviel passiert.
Wenn mir jetzt aber Kosten entstehen, sehe ich es nicht ein.
Ich will eigentlich nur noch meine Ruhe.

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

Viele Grüße
Kathrina

Testament oder Erbe?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Hi katharina,

leider habe ich Deine Fragen nicht so ganz verstanden. Wenn es ein Berliner Testament zwischen Deinem vater und Deiner Muter gegeben hat, nehme ich doch mal an, daß Du als Erbe eingesetzt gewesen bist nach dem Tod Deiner Mutter. Nach dem Tod deines Vaters konnte dieses Testament nicht mehr geändert werden !! Wenn also Deine Muter NACH dem Tod deines Vaters ein neues Testament gemacht hat, so ist dieses auf jeden Fall ungültig, selbst wenn es vor einem Notar gemacht wurde. (Vermutlich wurde der Notar nicht über das alte Berliner Testament informiert)

Falls Du und Deine halbschwester im Berliner Testament zu gleichen Teilen als Erben eurer Mutter eingesetzt wurdet, steht dir die Hälfte des Vermögens Deiner Mutter zu. Wenn Deine Schwester zu Lebzeiten Deiner Mutter bereits größere Summen erhalten hat, so ist dies bei der Erbauseinandersetzung zu berücksichtigen. Das heißt du bekommst entsprechend mehr !
Um die Vermögenslage aufzudecken, empfiehlt sich eine sogenannte Stufenklage. Das heißt, zunächst wird deine Halbschwester verklagt, sämtliche Vermögensverhältnisse offenzulegen und in einer zweiten Stufe wird sie dann verklagt, den dir zustehenden Teil herauszugeben.

Ich würde dir dringend empfehlen, einen Rechtsanwalt zu rate zu ziehen, auch im Interesse Deiner eigenen Tochter, denn für Sie möchtest du das Geld ja haben.

Wie gesagt, die wichtigste Info ist eigentlich: Nach dem Tod des Vaters konnte das Testament nicht mehr geändert werden, es sei denn, es hätte eine entsprechende Klausel gegeben, das ist aber sehr selten.

Ich hoffe, ich habe Deinen Sachverhalt richtig verstanden.

Gruß Justice

-----------------
"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47464 Beiträge, 16804x hilfreich)

Wie gesagt, die wichtigste Info ist eigentlich: Nach dem Tod des Vaters konnte das Testament nicht mehr geändert werden, es sei denn, es hätte eine entsprechende Klausel gegeben, das ist aber sehr selten.
Ergänzung dazu:
Das gilt natürlich nur, wenn Du bereits im Berliner Testament als Schlusserbe festgelegt wurdest.

Wenn Deine Schwester das Erbe nicht ausgeschlagen hat, dann muss sie die Beerdigungskosten alleine tragen. Eine Erbausschlagung ist nur innerhalb von 6 Wochen möglich.

Als Pflichtteilsberechtigter erhälst Du keinen Erbschein.

Bei der Berechnung des Pflichtteiles werden die Schenkungen der letzten 10 Jahre mitgerechnet. Darüber muss Dir Deine Schwester Auskunft geben. Im Zweifel ist hier die Einschaltung eines Rechtsanwaltes erforderlich.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kathrina
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 7x hilfreich)

Guten Morgen,

vielen Dank für die Antworten.

Leider liegt mir dieses "alte Berliner Testament" nicht mehr vor, ich weiss also nicht mehr was direkt vereinbart war. Damals war alles sehr schwierig für mich und das Papier nicht wichtig, da ich auch mit dem jetztigen Sachverhalt nie gerechnet habe. Ich weiss...., hinterher ist man immer klüger :-)).

Kann ich dieses "alte" Testament irgendwo einsehen?
WErde ich über das jetztige Testament offiziell informiert und wieviel Zeit (Frist)habe ich dann etwas zu unternehmen?
Wenn aber nichts da ist, dann bleib ich auf den Kosten des Rechtsstreites sitzen, stimmts?

Vielen Dank und viele Grüße

Kathrina

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47464 Beiträge, 16804x hilfreich)

Zunächst einmal kannst Du auch ohne Anwalt Deine Schwester auffordern, Dir eine Aufstellung des Nachlasses und der Schenkungen der letzten 10 Jahre zu geben.

Den Pflichtteil musst Du innerhalb von 3 Jahren einfordern

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kathrina
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo zusammen,

jetzt hat sich rausgestellt, dass meine Schwester das neue Testament unserer Mutter hat. Aber sie will es nicht zeigen.

Muss dieses nicht offiziell eröffnet werden?
Fragt der Bestatter nicht sogar danach?
und nochmal, kann ich irgendwo das "alte" Testament bei einem Amt einsehen?

Meine Mutter hatte auch eine Sparbuch für meine Tochter angelegt. Das ist jetzt wohl nicht mehr auffindbar?!

Viele Grüße
Kathrina



0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Gulla
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Natürlich kannst du das Testament einsehen.
Deine Schwester ist laut Gesetz dazu verpflichtet das Testament vorzulegen. Sonst macht sie sich strafbar(Sags ihr ruhig)
Das Sparbuch für deine Tochter ist futsch, wenn deine Mutter nicht ausdrücklich bei der Bank bestimmt hat, das die Summe nicht in ihre Erbmasse kommmt.
Gulla

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Halt - wenn das Sparbuch auf den Namen deiner Tochter gelautet hat, ist da gar nichts futsch. Um erstmalig von einem Konto Geld abzuheben, ist eine Identifikation (Personalausweis, Geburtsurkunde) nötig. Wenn du weißt, wo das Sparbuch (Bank) gehört, fragst du als Erziehungsberechtigte einfach nach, wie die Konto-Nr. und der Kontostand lautet. Sollte kein Buch vorliegen, wird dir das kreditinstitut sagen, was du machen mußt, um an das Geld zu kommen ("Aufgebot" bestellen).

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Kathrina
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

und vielen Dank für die Antworten.

Kann mir den wirklich keiner sagen, ob ich irgendwo das "alte" Berliner Testament
auftreiben kann?

Hab meine Schwester nach dem "neuen" Testament gefragt, jetzt hat sie es doch und will jetzt alles über ihrem Anwalt übergeben. Also stimmt dann ja doch was nicht, wenn sie so ein großes Geheimnis aus dem Inhalt macht.
Sie hat ja eine Rechtschutzversicherung?!.

Mal sehen was da kommt.

Viele Grüße und einen guten Rutsch ins Neue Jahr wünsche ich allen hier.

Kathrina

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