Mein Vater ist gestorben und hat eine Sterbegeldversicherung hinterlassen, als deren Begünstigte allein meine Mutter eingetragen war. Diese ist jedoch vor meinem Vater verstorben und der Versicherungsschein wurde nach ihrem Tod nie geändert.
Obwohl ich nicht als Begünstigte im Versicherungsschein genannt werde, wurde die Sterbegeldversicherung nach dem Tod meines Vaters an mich (Tochter) ausgezahlt. Davon habe ich mit meinen Geschwistern die Beerdigungskosten gedeckt. Parallel dazu haben wir uns mit dem Thema Erbe befasst und mussten feststellen, dass die Schulden unserer Eltern sehr hoch waren. Deshalb haben wir nach der Beerdigung das Erbe ausgeschlagen. Nun hat sich (die Erbausschlagung war im Winter 2016/2017) die Landesfinanzdirektion des Bundeslandes, in dem meine Eltern lebten, gemeldet und fordert mich auf, die gesamte Sterbegeldversicherung zurück zu zahlen, da sie zum Erbe gehöre.
Nach meinem Verständnis gehört jedoch die Sterbegeldversicherung nicht zum Erbe, da sie ja dafür da ist, die Bestattungskosten des Verstorbenen zu decken. Nachweislich wurden davon ja auch die Bestattungskosten meines Vaters beglichen. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, dass ich die Versicherungssumme nicht oder ggf. nur teilweise (abzüglich der Beerdigungskosten) zurückzahlen muss? Welche Bedeutung kommt hierbei der Tatsache zu, dass ich nicht im Versicherungsschein der Sterbegeldversicherung als Begünstigte genannt werde?
Erbausschlagung und Sterbegeldversicherung
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Zitat:Nach meinem Verständnis gehört jedoch die Sterbegeldversicherung nicht zum Erbe, da sie ja dafür da ist, die Bestattungskosten des Verstorbenen zu decken.
Trotz des Namens ist die Sterbegeldversicherung eine normale Lebensversicherung. Die Auszahlung steht dem Begünstigten zu, wenn es keinen Begünstigten gibt, dann fällt sie in den Nachlass.
Zitat:Welche Bedeutung kommt hierbei der Tatsache zu, dass ich nicht im Versicherungsschein der Sterbegeldversicherung als Begünstigte genannt werde?
Dadurch hat Dir die Auszahlung nicht zugestanden.
Zitat:Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, dass ich die Versicherungssumme nicht oder ggf. nur teilweise (abzüglich der Beerdigungskosten) zurückzahlen muss?
Der Anteil, der über die Beerdigungskosten hinaus geht muss auf jeden Fall zurückgezahlt werden. Im Hinblick auf die Beerdigungskosten könnt Ihr Euch ggf. auf Entreicherung berufen.
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Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt.
Sofern Sie hier das Erbe ausgeschlagen haben, ist es grundsätzlich korrekt, dass Sie das Sterbegeld zurückzahlen müssen.
Durch ein Vorversterben der Mutter, gehört dieses zur Erbmasse, da das Erbe nicht angetreten wurde, haben Sie die Zahlung ohne rechtlichen Grund erhalten.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit telefonisch unter 0511 12356738 zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
J. Geike
Rechtsanwalt
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