Erbausschlagung trotz Wohnungsräumung?

27. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
go482901-2
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbausschlagung trotz Wohnungsräumung?

Hallo,

Leider ist meine Mutter vor 2 Tagen verstorben. Gestern waren wir in ihrer Wohnung haben aufgeräumt. Dabei sind einige blaue Säcke voll geworden die wir entsorgt haben. Persönliche Dinge wie Bilder und Erinnerungsstücke wollen wir (meine Schwester und ich) mit nehmen, sind aber noch in der Wohnung von meiner Mutter.
So wie ich das bisher gelesen habe, haben wir nun ungewollt das Erbe angenommen.
Aber: im Mietvertrag steht noch mein Vater drin(meine Mutter und er sind schon seit über 15 Jahren geschieden und leben getrennt). Macht dies einen Unterschied das er noch im Mietvertrag steht bzgl unserer geplanten erbausschlagung? Zudem möchte ich oder meine Schwester die Wohnung übernehmen.

Vielen Dank für eventuelle Hilfe.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 297x hilfreich)

Zitat (von go482901-2):
Leider ist meine Mutter vor 2 Tagen verstorben. Gestern waren wir in ihrer Wohnung haben aufgeräumt. Dabei sind einige blaue Säcke voll geworden die wir entsorgt haben.


Das geht in Ordnung, denke ich. Hierdurch wurde ja lediglich das mutmaßliche Interesse der Erblasserin umgesetzt, ohne dass dies eigenen materiellen Interessen gedient hätte. Ich würde denken, hier handelt es sich um eine Geschäftsführung ohne Auftrag, siehe §§ 677f f, 1959 BGB .

Zitat (von go482901-2):
Persönliche Dinge wie Bilder und Erinnerungsstücke wollen wir (meine Schwester und ich) mit nehmen, sind aber noch in der Wohnung von meiner Mutter.


Das freilich ist problematisch, wenn man das Erbe ausschlagen will (und jemand davon erfährt). Stattdessen sollte man versuchen, diese Dinge dem Nachlassverwalter abzukaufen, der sich sicherlich darüber freuen würde.

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