Guten Tag,
dazu hab ich drei Fragen:
1. kann ich ein Erbe ausschlagen ohne daß mein Nachkommen dann automatisch Erben sind? Und wenn es so ist, geht dann mein Pflichtanteil auf die anderen im Testament erwähnten Erben über?
2. Wenn es nicht geht, haben meine Kinder (2,3 und 9) dann ein Recht es auszuschlagen? In diesem Falle wäre noch die Frage, wie 2 oder 3 jährige ein erbe ausschlagen können?
3. Wenn die Kinder das Erbe annehmen, was passiert dann mit dem Geld. Bekommen Sie es erst mit 18? Und wo bleibt es solange?
Ups, sorry, sind doch ein paar Fragen mehr geworden ;-)
Trotzdem allen Helfern ein Riesendankeschön im Voraus.
Erbausschlagung ohne dass meine Nachkommen dann automatisch Erben sind?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
zu 1.) Das geht nicht. Deine Nachkommen werden dann automatisch zu Erben
zu 2) Bei Minderjährigen ist für die Ausschlagung nach meiner Kenntnis die Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes notwendig.
zu 3) Sie bekommen das Geld formal ohne Einschränkung. Da sie jedoch nicht geschäftsfähig sind, können sie natürlich trotzdem nicht entscheiden, was mit dem Geld passiert. Die Verwaltung übernehmen im Regelfall die Eltern. Die Eltern dürfen das Geld allerdings nicht für eigene Zwecke ausgeben.
Eine Ausschlagung des Erbes durch die Kinder dürfte schwierig sein, wenn das Erbe nicht überschuldet ist.
Hallo,
so jetzt weiß ich gar nichts mehr. War heute (letzter Termin, da 6 Wochen um sind) beim Amtsgericht und wollte zugunsten meiner Kinder ausschlagen.
Da sagte der Beamte, daß ginge nicht, da es sich in dem Testament um ein Vermächtnis handeln würde und die Nacherbschaftsregelung dort auch nicht geregelt ist.
Ich könnte das Testament nur ganz ablehnen und auf mein Erbe verzichten. Dafür hätte ich 3 Jahre Zeit und mein Anteil würde dann verfallen.
Was ist denn nun richtig. Ich habe Angst, daß ich den heutigen Tag verstreichen lasse und dann alles zu spät ist.
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Ich bin bei meiner ersten Antwort offensichtlich von falschen Voraussetzungen ausgegangen. Ich dachte, es ginge um ein Erbe im Rahmen einer gesetzlichen Erbfolge.
Wenn Du gar nicht gesetzlicher Erbe bist, sondern als Erbe eingesetzt bist, bzw. nur ein Vermächtnis bekommst, dann stimmen meine Antworten nicht.
In diesem Fall hat der Beamte auf dem Gericht Recht.
Trotzdem vielen Dank für die schnelle Antwort.
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