Hallo,
nachdem mein Schwager kürzlich tödlich verunglückte, stellte sich
heraus, daß sein Geschäft total überschuldet ist.
Meine Schwester trägt sich daher mit dem Gedanken, das Erbe auszuschlagen.
Verzichtet sie damit auch auf erworbene Rentenansprüche bzw.
Zahlungen der Berufsgenossenschaft?
Wie verhält es sich mit einer Waisenrente für die Kinder, falls
dieser Anspruch überhaupt besteht?
Freue mich über jeden Beitrag!
-----------------
"kowi"
Erbausschlagung - Berufsgenossenschaft - Waisenrente
15. April 2004
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Frage vom 15. April 2004 | 23:06
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbausschlagung - Berufsgenossenschaft - Waisenrente
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 16. April 2004 | 10:24
Von
Status: Student (2659 Beiträge, 772x hilfreich)
nö! Sind zwei verschieden paar Schuhe. Das eine hat auf das andere keinerlei Einfluß!
Auch auf die Kinder hat ( hätte ) es keinen Einfluß.
#2
Antwort vom 18. April 2004 | 19:25
Von
Status: Unbeschreiblich (47610 Beiträge, 16829x hilfreich)
Für die Erbausschlagung hat man nur 6 Wochen Zeit. Die Kinder sollten das Erbe auch ausschlagen. Wenn sie minderjährig sind, benötigen sie dafür die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts.
Rentenansprüche u.ä. sind davon nicht betroffen.
-- Editiert von hh am 18.04.2004 19:26:04
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#3
Antwort vom 18. April 2004 | 20:27
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo zusammen,
bedanke mich herzlich für die bisherigen Beiträge, die uns sehr geholfen haben.
Grüße
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"kowi"
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