Erbausschlagung - Berufsgenossenschaft - Waisenrente

15. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
Wilting
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbausschlagung - Berufsgenossenschaft - Waisenrente

Hallo,

nachdem mein Schwager kürzlich tödlich verunglückte, stellte sich
heraus, daß sein Geschäft total überschuldet ist.
Meine Schwester trägt sich daher mit dem Gedanken, das Erbe auszuschlagen.

Verzichtet sie damit auch auf erworbene Rentenansprüche bzw.
Zahlungen der Berufsgenossenschaft?
Wie verhält es sich mit einer Waisenrente für die Kinder, falls
dieser Anspruch überhaupt besteht?

Freue mich über jeden Beitrag! :)

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"kowi"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

nö! Sind zwei verschieden paar Schuhe. Das eine hat auf das andere keinerlei Einfluß!

Auch auf die Kinder hat ( hätte ) es keinen Einfluß.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Für die Erbausschlagung hat man nur 6 Wochen Zeit. Die Kinder sollten das Erbe auch ausschlagen. Wenn sie minderjährig sind, benötigen sie dafür die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts.

Rentenansprüche u.ä. sind davon nicht betroffen.

-- Editiert von hh am 18.04.2004 19:26:04

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Wilting
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

bedanke mich herzlich für die bisherigen Beiträge, die uns sehr geholfen haben.

Grüße


-----------------
"kowi"

0x Hilfreiche Antwort

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