Hallo,
wenn man eine Erbausschlagung macht, braucht man dann noch die beerdigungskosten zu zahlen?
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"Sabine"
Erbausschlagung - muss man dann noch die Beerdigungskosten zahlen?
8. Februar 2004
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Frage vom 8. Februar 2004 | 18:06
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbausschlagung - muss man dann noch die Beerdigungskosten zahlen?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 9. Februar 2004 | 14:17
Von
Status: Lehrling (1337 Beiträge, 258x hilfreich)
Das kommt etwas darauf an, in welchem Verhältnis Sie zum Erblasser standen.
Regelmäßig ist aber in den BestattungsVerordnungen der Länder geregelt, dass die Bestattungsberechtigten (Kinder, nache Angehörige etc.) trotztdem die Kosten der Beerdigung zu tragen haben.
Die öffentliche Hand hat sich hier zumindest recht gut abgesichert, um nicht auf allen Beerdigungskosten sitzen zu bleiben.
Für eine genauere Prüfung bräuchte man aber noch weitergehende Angaben.
Gruß
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