Ich habe mal gehört, dass die Erbausschlagung alleine nicht dazu führt, dass man nicht für die Schulden
z.B. der verstorbenen Ehefrau haftet.
Was kann nach der Erbausschlagung passieren, dass der Erbausschlagende doch für die Schulden des Ehegatten haftet?
Erbausschlagung, trotzdem haften?
5. April 2018
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Frage vom 5. April 2018 | 17:24
Von
Status: Schüler (436 Beiträge, 54x hilfreich)
Erbausschlagung, trotzdem haften?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 5. April 2018 | 20:27
Von
Status: Unbeschreiblich (47466 Beiträge, 16804x hilfreich)
Zitat:Was kann nach der Erbausschlagung passieren, dass der Erbausschlagende doch für die Schulden des Ehegatten haftet?
Gerade bei Ehegatten werden viele Darlehen gemeinsam abgeschlossen. Zum Teil verlangen die Banken sogar, dass der andere mit unterschreibt. Das führt zu einer gesamtschuldnerischen Haftung, d.h. jeder Ehegatte haftet für die komplette Darlehenssumme. Wenn jetzt ein Ehegatte stirbt, dann haftet der andere weiter für die gesamte Darlehenssumme auch wenn er das Erbe ausschlägt.
Für ein Darlehen, das von einem Ehegatten alleine aufgenommen wurde, haftet der andere jedoch nicht, wenn er das Erbe ausschlägt.
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