Erbauseinandersetzung in der Erbengemeinschaft

4. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
Avaya111
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 32x hilfreich)
Erbauseinandersetzung in der Erbengemeinschaft

Hallo hat hier jemand Erfahrung.
Wir teilen uns jeweils zu 50% das Erbe meines Vaters (gegenseite ist die verstorbene Ehefrau). Diese wurden nun vor ca. 2 Monaten vom Notar angeschrieben, sie sind also alle informiert dass sie erben. Keiner hat die Erbschaft ausgeschlagen, es meldet sich aber auch keiner auf meine Anforderung, dass die Bank zur Auszahlung ihre Legimitation benötigt. Habe denen nun eine Frist gesetzt und werde dann zum Anwalt gehen. Kann das dann immer noch solange dauern oder kann der Anwalt denen direkt schreiben entweder Auskunft in einem bestimmten Zeitraum oder wir gehen davon aus, daß kein Interesse am Erbe besteht....es hat auch bis heute noch keiner gefragt was noch da ist...die wissen dass mein Vater 4 Jahre im Pflegeheim war...als Selbstzahler!

Gruß

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Das Ignorieren Deiner Aufforderungen zur Mitwirkung führt nicht zu einem Erbverzicht. Die Bank wird das Geld in keinem Fall ohne Legitimation aller Erben auszahlen. Falls es kein notarielles Testament gibt, dürfte auch noch die Vorlage eines Erbescheines erforderlich sein.

Wenn einzelne Erben sich weigern, an der Auflösung des Nachlasses mitzuwirken, dann müssen sie am Ende auf Erbaueinandersetzung verklagt werden.

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