Erbauseinandersetzung Haus verkaufen

12. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1285 Beiträge, 216x hilfreich)
Erbauseinandersetzung Haus verkaufen

Hallo,

folgende Konstellation:

die Brueder A & B haben in Erbengemeinschaft von Vater X zu je 50% ein Haus geerbt. A kauft B den 50%-Anteil zum Marktwert ab. Wenn ich das richtig verstanden habe ist ein solcher Erwerb zur Auseinandersetzung des Erbes von der Grunderwerbssteuer frei, nicht wahr?

B moechte wiederum nun das Haus an seine Tochter C (Enkelin von X) zum Marktwert verkaufen. Ein Verkauf an Verwandte in gerader Linie ist Grunderwerbssteuerfrei, richtig?

Waere dieser Weg also legal, damit C das Haus grunderwerbssteuerfrei kaufen kann?

(Theoretisch sollte C das Haus bereits zu Lebzeiten von Opa X erwerben, dazu ist es aber durch das Versterben des X nicht mehr gekommen, so dass nun die obige Erbsituation eingetreten ist.)

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8055 Beiträge, 4512x hilfreich)

http://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__3.html


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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47645 Beiträge, 16840x hilfreich)

Auch der direkte Verkauf durch die Erbengemeinschaft an C im Rahmen einer Erbauseinandersetzung ist nach meiner Kenntnis grunderwerbsteuerfrei, vermeidet aber doppelte Gebühren bei Notar und Grundbuchamt.

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#4
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1285 Beiträge, 216x hilfreich)

@cruncc...diese Gesetzestexta waren mir bekannt und ich wollte mit meiner Frage nur sichergehen, ob ich sie (als Laie) richtig interpretiere. Ich nehme das mal als Ja.

@hh, das wäre ja sogar eine noch bessere Variante. Ein Notar sollte da doch sicherlich 100% verlässliche Auskunft geben können?

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