Erbanspruch notariell übertragbar?

11. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Datoli206
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 7x hilfreich)
Erbanspruch notariell übertragbar?

Hallo zusammen,

Mein Bruder ist verstorben. Er war verheiratet , jedoch keine Kinder. Meine Schwägerin meinte jetzt dass das Nachlassgericht sich bei meinem Halbbruder (auch halbbruder vom Verstorbenen) und mir meldet weil wir erbberechtigt sind. Wie wäre da die Verteilung von 10 000 Euro bzw könnte ich meinen Teil meiner Schwägerin irgendwie übertragen ? Sie war schließlich der Hauptverdiener u hat hoffentlich noch viele, viele Jahre vor sich.

Vielen Dank für eure Einschätzung!

Grüße
Datoli

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Zitat:
Er war verheiratet , jedoch keine Kinder. Meine Schwägerin meinte jetzt dass das Nachlassgericht sich bei meinem Halbbruder (auch halbbruder vom Verstorbenen) und mir meldet weil wir erbberechtigt sind.


Ihr seid erbberechtigt, wenn es kein Testament gibt. Das Nachlassgericht meldet sich aber auch dann bei Dir und Deinem Halbbruder, wenn ihr testamentarisch enterbt wurdet.

Zitat:
Wie wäre da die Verteilung von 10 000 Euro bzw könnte ich meinen Teil meiner Schwägerin irgendwie übertragen ?


Gegenüber Erben 2. Ordnung (z.B. Geschwister) erbt die Ehefrau 3/4. Daneben erbst Du 3/16 und Dein Halbbruder 1/16. Du könntest Deinen Erbteil natürlich der Schwägerin schenken. Ein Erbverzicht durch Dich käme dagegen Deinem Halbbruder zu Gute.

Bezogen auf 10.000€ bedeutet das, dass die Schwägerin 7.500€ bekommt, Du 1.875€ und Dein Halbbruder 625€.

Zitat:
Sie war schließlich der Hauptverdiener u hat hoffentlich noch viele, viele Jahre vor sich.


Dein Bruder vererbt das, was ihm selbst gehört und nicht etwa die Hälfte des Ehevermögens oder irgendetwas von dem, was seiner Frau gehört hat.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Datoli206
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 7x hilfreich)

Guten Morgen,

@hh - Du hast mir mein Denken bestätigt.

Vielen, vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Meine Schwägerin meinte jetzt dass das Nachlassgericht sich bei meinem Halbbruder (auch halbbruder vom Verstorbenen) und mir meldet weil wir erbberechtigt sind.

Sollte kein Testament vorhanden sein, gilt die gesetzliche Erbfolge (wie oben beschrieben). Vom NG wird man in diesem Fall nicht benachrichtigt.

Sollte es ein Testament geben, in dem sich die diese z.B. als Alleinerben eingesetzt haben, habt ihr keinerlei Ansprüche an den Nachlass.
Zitat:
Wie wäre da die Verteilung von 10 000 Euro bzw könnte ich meinen Teil meiner Schwägerin irgendwie übertragen ?

Wenn sich die Erben einig sind, kann der Nachlass frei verteilt werden oder auch ganz bei der Schwägerin verbleiben.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Datoli206
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 7x hilfreich)

Vielen Dank,

Ich werde sehen ob was kommt. Bei meinem Vater gab es vor ein paar jahren ein Schreiben vom Nachlassgericht. Hauptsache es lässt sich ohne großen Aufwand regeln

Grüße
datoli

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