Erbanspruch an Haus meiner Eltern von Nachkommen und Frau meines verstorbenen Bruders

12. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
Tubs
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbanspruch an Haus meiner Eltern von Nachkommen und Frau meines verstorbenen Bruders

Mein Bruder hat sich leider das Leben genommen. Ein Testament existiert nicht. Meine Frage ist, hat seine Frau und sein Kind ein Anspruch auf ein Erb- bzw. Pflichtteil an dem Haus meiner Eltern, wenn meine Eltern kein Testament machen und 2. Frage, welchen Einfluß haben wir auf den Besitz meines Bruders bzw. an dessen Hinterlassenschaft?

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"Sputnik"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Exekutor
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 13x hilfreich)

1. Frage: Ja (nur das Kind)
2. Frage: Keinen

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Ich stimme Exekutor zu.

Das Kind Deines Bruders tritt an seine Stelle in der Erbfolge gegenüber Euren Eltern. Seine Frau ist jedoch nicht erbberechtigt gegenüber den Euren Eltern. Wenn Dein Bruder ein Kind hatte, dann ist dieses mit dem gleichen Anteil, wie Du gegenüber Deinen Eltern erbberechtigt. Der Enkel Deiner Eltern hat einen Pflichtteilsanspruch in der Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbes.

Vom Nachlass Deines Bruders erhält seine Frau 1/2 und sein Kind ebenfalls 1/2. Seine Eltern oder Geschwister erben nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tubs
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die prompte Antwort. Ich werde das meinen Eltern so mitteilen. Das Problem ist nur, daß die Frau meines Bruders sozusagen die Vermögensverwaltern sein wird, bis das Kind 18. Jahre alt ist. Aber da kann man ja etwas dagegen tun.
Danke

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"Sputnik"

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