Hallo, die Einleitung: meine Tante ist verstorben, sie hinterläßt ein beträchtliches Vermögen.Sie war nicht verheiratet und hatte keine Kinder.Es leben noch 3 Geschwister von ihr.
Frage Nr.1: meine Mutter verstarb 1972, sie war die Schwester meiner jetzt verstorbenen Tante.Vererbt sich ihr Erbanspruch auf mich und meine 2 Geschwister? Wenn ja, zu welchem Anteil?
Frage 2: Mein Bruder (also der Neffe) wurde sehr wahrscheinlich als Allein-Haupterbe eingesetzt, per Testament.Wie sieht es dabei mit dem Pflichtteilanspruch aus? Haben die Geschwister meiner Tante ein Anspruch darauf? Haben meine Schwester und ich ein Anspruch auf ein Pflichtteil, der ja eigentlich meiner Mutter zugestanden hätte?
Ich hoffe, dass es nicht zu kompliziert ist und ich hier eine klärende Antwort bekommen kann.
Vielen Dank!
Liebe Grüße, Sabine
Erbanspruch von Geschwistern?
11. November 2003
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Frage vom 11. November 2003 | 00:25
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbanspruch von Geschwistern?
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#1
Antwort vom 11. November 2003 | 01:26
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwar bin ich kein Anwalt, doch soweit ich weiß, haben die Geschwistern kein Erbanspruch - ihre Mutter und Sie selbst damit natürlich auch nicht.
Nur wenn kein Testament vorhanden ist, wären die Geschwister per Gesetz die nächsten Erben.
Wenn ein Testament besteht, so sind die darin Begünstigten Alleinerbe.
Sie hätten sich mal vorher um Ihre Tante kümmern sollen.
MfG
#2
Antwort vom 11. November 2003 | 19:46
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo, Danke für die Antwort.
Ich habe mich um meine Tante gekümmert, war sogar bei ihr, als sie zu Hause verstarb, da ich sie gepflegt habe.
ebenfalls MfG
Und jetzt?
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