Entgelt von Leistungen bei Enterbung

13. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
WoMo
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 4x hilfreich)
Entgelt von Leistungen bei Enterbung

Hallo zusammen,

zu folgendem Sachverhalt habe ich eine Frage:
eine Witwe hat eine Tochter und einen Sohn. Die Tochter wohnte viele Jahre mietfrei im Eigenheim der Mutter und fuhr sie als Gegenleistung zum Arzt usw., putzte die Wohnung der Mutter und mähte den Garten. Also Leistung gegen Leistung. Die Mutter überwarf sich irgendwann mit der Tochter und fragte den Sohn, ob er ihr helfen werde, falls sie die Tochter aus dem Hause weist. Der Sohn sagte diese Hilfe zu und die Tochter zog aus. 5 Jahre lang fuhr der Sohn daraufhin täglich zu seiner Mutter, hielt das Haus auf eigene Kosten und mit eigenem Werkzeug instand, fuhr sie zum Arzt, Einkaufen usw. In diesen 5 Jahren kam die Tochter kein einziges Mal zur Mutter, schickte aber z.B. Geburtstagsgrüße per Postkarte. Dann wurde die Mutter krank, und plötzlich erschien die Tochter wieder wöchentlich einmal zu Besuch. Nach wie vor versorgte der Sohn täglich seine Mutter, und die Tochter wusch die Wäsche der Mutter. Ein paar Monate später erfuhr der Sohn zufällig, daß ihn seine Mutter enterbt und auf das Pflichtteil gesetzt hatte; Alleinerbin sollte die Tochter sein. Die Mutter hatte ein handschriftliches Testament verfaßt, das die Tochter dann beim Amtsgericht X hinterlegt hatte.

Vorauszuschicken ist noch, daß bereits ein notarielles Testament beim Amtsgericht Y hinterlegt ist, das die Eltern vor 30 Jahren errichtet haben. Nach dem Tode des Vaters vor 10 Jahren verzichteten Tochter und Sohn sowohl auf Erbe als auch auf das Pflichtteil, wodurch die Mutter Alleinerbin wurde. Nach deren Tode sollten dann die Kinder zu gleichen Teilen erben.

Die Frage ist nun, ob der Sohn für die Leistungen, die er in den 5 Jahren für die Mutter erbracht hat, eine angemessene Vergütung von der Erbin verlangen kann. Er hat keinerlei Gegenleistung von der Mutter für seine Hilfe erhalten. Kann er alle Zeiten, die es für seine Mutter tätig war, mit einem Stundensatz verrechnen? Falls ja, wie hoch könnte dieser sein? Oder können gar keine diesbezüglichen Ansprüche vom Sohn geltend gemacht werden?

Besten Dank schon mal für hilfreiche Antworten.





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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Lebt die Witwe noch? Wenn die Eltern ein gemeinschaftliches Testament hatten, dann hängt es davon ab, was dort steht und ob das später gemachte Testament gültig ist.
Als Sohn hat man sicher auch eine moralische Pflicht, sich um die Mutter zu kümmern und rechnet das dann hinterher nicht auf.
Fraglich ist doch, ob es überhaupt etwas "zu holen" gibt und ob sich der Stress lohnt.

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#2
 Von 
WoMo
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 4x hilfreich)

Die Witwe ist gestorben. Das von der Mutter später erstellte Testament ist gültig

Sehe ich genau so, daß der Sohn die moralische Pflicht hat sich um seine Mutter zu kümmern, genau so wie die Tochter. Das gilt aber imho nur bis zu dem Punkt, zu dem sich die Mutter fair verhält. Den Sohn (aus ihm nicht bekannten Gründen) zu enterben, obwohl er sich fast ausschließlich (ausgenommen Wäschewaschen) um die Mutter kümmert und ihr Anwesen mit SEINEM Geld instand hält, ist moralisch zumindest äußerst fragwürdig. Nach dem urspünglichen, von den Eltern verfaßten Testament, hätten beide Kinder je zur Hälfte geerbt.

Es ist durchaus etwas zu "holen", nämlich ein Zweifamilienhaus mit 2500 qm Grundstück.



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