Enterbung eines Enkels

8. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
morgain1982
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Enterbung eines Enkels

Hallo,

mein Vater ist als einziges Kind meiner Großeltern im letzten Jahr verstorben. Meine beiden Großeltern leben beide noch. Nun wollen meine Großeltern nicht, das meine Schwester etwas erbt, da sie sich weigert Kontakt zu meinen Großeltern zu haben. Ich kümmere mich um die beiden und soll Alleinerbe werden. Ist das möglich? Und wenn ja wie?
Danke schonmal an alle die antworten.

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8003 Beiträge, 4497x hilfreich)

Die Großeltern können bestimmen, wen sie zum Erben einsetzen wollen.
Wenn sie kein Testament errichten, gilt die gesetzliche Erbfolge und du und deine Schwester (sofern keine weiteren Kinder der Großeltern vorhanden sind) werdet je zur Hälfte Erben.

Die Großeltern können ein Testament errichten und dich zum Alleinerben einsetzen (das Testament muss vollständig von Hand verfasst (entweder von Großvater oder Großmutter) und unterschrieben oder von einem Notar beurkundet werden.

Deiner Schwester steht aber trotzdem jeweils ein Pflichtteil in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils zu (beim Tod des Erststerbenden 1/8, beim Tod des Letztsterbenden 1/4).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
morgain1982
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

danke, aber gibt es keine Möglichkeit meine Schwester ganz raus zu bekommen? Ihr ist es egal was mit meinen Großeltern ist. Sie hat nur Interesse an Geld.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47474 Beiträge, 16805x hilfreich)

Für den Entzug des Pflichtteils sehe ich keine Möglichkeit.

Die Weigerung, Kontakt zum Erblasser aufzunehmen, reicht bei weitem nicht aus für einen Pflichtteilsentzug.

Immerhin könnte aber der Anspruch Deiner Schwester durch eine entsprechende testamentarische Verfügung halbiert werden.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.760 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen