Enterbt - kann ich Anwalt an meinem Erbe beteiligen damit er mir hilft?

6. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
chrishh
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Enterbt - kann ich Anwalt an meinem Erbe beteiligen damit er mir hilft?


Meine Schwester und ich wurden enterbt. Nach dem mein Vater vor 4Jahren verstorben ist und sich bei mir und meiner Schwester seit 1986 genau so wenig gemeldet hat wie unsere Großeltern. Wurde uns von unserer Großmutter das Erbe sowie der Pflichtteil entzogen aufgrund bösartigen Verhaltens Ihnen gegenüber. Dies bösartige Verhalten wird darauf festgelegt, das wir uns nach dem Tod unseres Vaters nie bei unseren Großeltern gemeldet hätten. Die einzige Erbin nach dem Tod unsere Großeltern ist die SChwester meines Vaters, die uns nun von einem Anwalt hat schreiben lassen, das usn kein Pflichtteil zusteht. Begründet mit einem Gerichtsurteil von 2000!!! Naja. Sie hat gedroht, das Sie bis zum Bundesverfassungsgericht gegen uns vorgehen möchte. Jetzt habe ich zwei Probleme. 1. Weiß ich nicht ob sie damit durchkommt. 2. Durch nie erhaltene Unterhaltszahlungen meines Vater muß ich mich mit dem letzten Geld und Bafoeg durch mein Studium schlagen und kann mir daher keinen Anwalt leisten.
gibt es einen Anwalt der sich meiner Sache annimmt wenn ich ihn entsprechend an meinem Erbe beteilige?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

zu 1.: Sie kommt nicht damit durch.

zu 2.: Du kannst Prozesskostenhilfe beantragen. Gehe dazu zum Rechtspfleger beim Amtsgericht.

Ist die Oma denn schon verstorben? Wenn sie noch lebt, dann kannst Du zur Zeit noch gar nichts machen.

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#2
 Von 
chrishh
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schon mal für die Antwort!

Nein mein Opa ist vor 2 Jahren verstorben, wovon ich erst im August erfahren habe, als meine Oma dann auch verstorben ist.

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Enterben kann man nur (Pflichtteilbezogen), wenn ihr etwas mit dem Tod der Erblasserin zu tun hättet.
Anwalt einschalten, der darauf spezialisiert ist. Du brauchst ihn nicht "an deinem" Erbe beteiligen, denn es gibt eine Gebührenordnung, nach der er bezahlt werden muss.
Auf jeden Fall würde ich einen Erbschein beantragen (beim zuständigen Amtsgericht), dann ist der erste Schritt getan.

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#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Naja, um den Pflichtteil entziehen zu könne, muß man nicht unbedingt etwas mit dem Tod des Erblassers zu tun haben, das ist nun doch etwas krass. Nach § 2333 BGB kommt die möglichkeit der entziehung des pflichttteils nur in folgenden varianten in betracht:

1. Man wollte den Erblasser umbringen
2. Man hat den Erblasser oder seinen Ehegatten körperlich schwer mißhandelt.
3. man hat sich eines schweren verbrechens gegenüber dem erblasser schuldig gemacht
4. man hat gegenüber dem erblasser unterhaltszahluingen schwer verletzt.
5. man führt einen ehrlosen und unsittlichen Lebenswandel.

letzteres spielt aber bei den Gerichten nur noch eine untergeordnete Rolle und kommt auch kaum nioch vor.

ich kenne die Entscheidung nicht, die hier zitiert wurde, aber es ist sehr unwahrscheinlich, daß man den Pflichtteil entziehen kann, nur weil man keinen Kontakt mehr hat.



-----------------
"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Gabrille
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

"...die Schwester meines Vaters, die uns nun von einem Anwalt hat schreiben lassen, dass uns kein Pflichtteil zusteht. Begründet mit einem Gerichtsurteil von 2000!!!"

Wenn man so etwas liest- entgegen aller von "Rechtssachkundigen" und sogar von Laien mittlerweile als "gesichertes Wissen" verbreiteter Meinung - dann sträubt sich einem das Gefieder über Sach- bzw. Sachunverstand der Rechtsanwaltsgilde!!!
Langsam habe ich den Eindruck, dass diese nur aus lauter am Geldverdienen interessierten Karriere-Loosern besteht.
Wollten Richter werden und sind nun verzweifelt auf Kundenfang... So schrecken sie vor den wahnwitzigsten Behauptungen nicht zurück, um die vermeintlich unbedarfte Gegenpartei zu beeindrucken und abzuschrecken.
Und im Gegensatz dazu immer wieder die Hinweise auf die Notwendigkeit und unbedingte Hilfe durch Rechtsanwälte und Notare…
Was soll einer davon halten, der selber nur Kosten und keine Hilfe erfahren hat bei Rechtsproblemen… Das war zwar kein Erbrecht, aber mir scheint, das ist nicht wesentlich.

Mein Ratschlag wäre daher immer, man solle doch versuchen, sich friedlich zu einigen.
Manchmal hilft vielleicht der Hinweis darauf, dass die Gegenpartei durchaus damit zu rechnen hat, dass man seine eigenen Rechte kennt und absolut gewillt ist, diese durchzusetzen. Wenn es sich z.B. darum handelt, dass andere meinen, einen selber für dumm verkaufen zu können.
Ein bisschen Druck und der Hinweis, dass man sich nichts gefallen lassen wird…

Und daher finde ich dieses Forum mit seinen sachkundigen Hinweisen in Ordnung.
Das muss hier auch einmal gesagt werden!

MfG

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