Enterbt - Heimkosten

26. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
Judi273
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Enterbt - Heimkosten

Hallo,
meine Oma hat meinem Papa gestern mitgeteilt das sie ihr Haus ihren anderen beiden Kindern überschreibt und mein Papa ausgeschloßen wird.
Vor 10 Jahren hatte meine Oma und meine Mutter streit.

Jetzt wurde mein Papa ja sozusagen enterbt.

Wenn sie irgendwann mal nicht mehr ist und kaum noch Erbe besteht würde mein Papa ja nichts bekommen von dem Haus, weil es ja seinen beiden Geschwistern gehört.
Also bekommt er auch kein Pflichtteil davon, oder?

Was ist wenn meine Oma nicht mehr im Haus leben kann und in ein Heim muß, zahlen dann alle 3 Kinder die kosten dafür?
Eigentlich geht ja bei solchen Heimkosten das Haus drauf und die Kinder zahlen es vom Verkauf.
Aber mein Papa müßte dann ja Privat zahlen, oder?

Vielen Dank, vielleicht kann mir ja jemand helfen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hexlein456
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 54x hilfreich)

Deine Oma kann mit ihrem Eigentum machen was sie will solange sie noch am Leben ist.

Dein Papa wurde nicht enterbt. Verstirbt Deine Oma vor Ablauf der nächsten 10 Jahre hat Dein Papa einen Pflichtteilergänzungsanspruch, dessen Höhe sich nach dem Wert des Hausese zum Zeitpunkt der Schenkung/Umschreibung richtet und welcher ihm als Bargeld von seinen Geschwistern ausgezahlt werden muss.

Um eventuelle Heimkosten abzudecken spielt das Einkommen der Geschwister eine Rolle. Es passiert sehr selten, dass ein Haus dafür verkauft werden muss, den in diesem Fall gibt es auch ein Schonvermögen der Unterhaltspflichtigen.

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""Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.""

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#2
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Und ein Nachtrag:
Muß die Oma in ein Heim und kann die Kosten nicht zahlen,
muß Sie die "Geschenke" zurück verlangen und davon die
Heimkosten bezahlen.

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#3
 Von 
Web4Magic
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Es gibt den sogenannten Rückforderungsanspruch, dass Geldschenkungen zurückzuzahlen sind. Ist die Schenkung älter als 10 Jahre, dann kein Anrecht auf Rückforderung.

Was mich aber interssiert, warum alle so viele Angst haben auf Heimkosten.

Prüft doch erst mal die Höhe der Rente.
Was ist ggf. mit Pflegestufe.
Was ist mit Heimwohngeld beim zuständigen Sozi-Einwohnermeldeamt.
Was ist mit eigenen Rücklagen der Omi.
Was ist mit der Witwenrente (wie hoch)
War Opa Bemater? Hier gibts eventuell noch Pflegegeld von der Beihilfe zusätzlich.

Gruß Webby

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