Enterbt - Wenn ich meinen Pflichtteil fordere, wie wird das Erbe dann aufgeteilt?

21. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.02.2011 15:31:35
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Enterbt - Wenn ich meinen Pflichtteil fordere, wie wird das Erbe dann aufgeteilt?

Hallo,
mein Vater ist vor kurzen gestorben und hat ein Testament
hinterlassen.Es geht um 100000€.
Im Testament steht,das Erbe soll aufgeteilt werden :

1 Teil meine Schwester(Tochter ) = 20000€
1 Teil 1.Sohn meiner Schwester (Enkel 1) = 20000€
1 Teil 2.Sohn meiner Schwester (Enkel 2) = 20000€

0 Teil Ich (Tochter) = 0€
1 Teil 1. Sohn von mir ( Enkel 3) = 20000€
1 Teil 1. Sohn Von mir ( Enkel 4) = 20000€

Es Erben alle Enkel und meine Schwester ich bin nicht erwähnt.
Wenn ich meinen Pflichtteil vordere wie wird das Erbe dann
aufgeteilt.Ich will vermeiden dass meine Kinder weniger bekommen.Ich würde meinen Pflichtteil meinen Kindern Enkel 3u.4 schenken.

vielen Dank

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Testament oder Erbe?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38348 Beiträge, 13980x hilfreich)

Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Eine Möglichkeit wäre, dass Du ihn nicht geltend machst. Die zweite Möglichkeit wäre, dass Du die Hälft geltend machst. Wenn Du sie geltend machst, dann würde sich der Anteil aller Erben gleichermassen reduzieren. Also, Du wärst zu befriedigen (mal davon ausgehend, dass die Oma nicht mehr lebt), mit 25.000,- €. Der verbleibende Rest würde dann unter den Erben aufgeteilt werden.

So sehe ichs. Vielleicht korrigiert mich ein Fachmann, wenn ich falsch liege.

wirdwerden

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wenn Deine Mutter nicht mehr lebt, dann beträgt der Pflichtteil 25%, also 25.000€.

Wenn Du diesen Pflichtteil forderst, dann muss er aus dem Nachlass, d.h. zu gleichen Teilen von allen Erben bezahlt werden. Was Du dann anschließend mit Deinem Pflichtteil machst, bleibt natürlich Dir überlassen.

Da Deine Schwester nur 20.000€ erhalten soll, hat sie übrigens auch noch einen Anspruch auf einen Zusatzpflichtteil in Höhe von 5.000€.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38348 Beiträge, 13980x hilfreich)

Huch, den Zusatzpflichtteil der Schwester hatte ich übersehen. Du hast recht!

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Eigentlich doch ganz einfach, der Vater hätte überhaupt nur über € 50.000,- freie Bestimmungen machen können, da jeder Schwester € 25.000,- zustehen (Pflichtteil).
Da es vier Enkel sind: 50.000/4 = 12.500 für jedes Enkelkind. Wenn du dann hinterher deine Kinder großzügig mit je 50% beschenkst, dann haben sie jeder 25.000,-
Wobei ich mir vielleicht lieber etwas gönnen würde von dem Geld.
Den Anspruch musst du gegen die 5 genannten Erben stellen.

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