Enkelin vererbt Haus, Lebensgefährtin bewegliches Vermögen. Wer zahlt Steinmetz?

15. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Polonia123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Enkelin vererbt Haus, Lebensgefährtin bewegliches Vermögen. Wer zahlt Steinmetz?

Hallo liebe Forummitglieder,

ich als Enkelin habe von meinem Opa lt. notariellem Testament sein Haus vererbt bekommen. Meine Oma lebt seit 5 Jahren nicht mehr. Mein leiblicher Vater lebt schon lange nicht mehr. Die Lebensgefährtin meines Opas bekommt lt. Testament das komplette bewegliche Vermögen. Nun bekomme ich vom Steinmetz eine RG. Müsste die Rechnung nicht an die Lebensgefährtin gestellt sein?

Vielen Dank vorab für eure Hilfe.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zitat:
Müsste die Rechnung nicht an die Lebensgefährtin gestellt sein?


Nein, wenn es mehrere Erben gibt, dann kann der Steinmetz sich aussuchen, an wen er sich wendet. Das heißt nicht Du nicht einen Teil der Kosten von der Lebensgefährtin einfordern kannst.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Polonia123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe das Gefühl das die Lebensgefährtin dem Steinmetz die Rechnung zurück geschickt hat mit dem Hinweis er solle diese an mich schicken. Was ist wenn Sie diese nicht zahlen will?

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#3
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Wer hat denn den Steinmetz beauftragt?
Und worum geht es hier? Den Grabstein oder Arbeiten am Haus die in Rechnung gestellt werden?

-- Editiert von Start4u am 15.12.2017 16:53

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Polonia123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Es geht um den Grabstein. Ich habe den Steinmetz nicht beauftragt. Ich vermute das es mein Opa mit seiner Lebensgefährtin getan hat. Wissen tu ich dies allerdings nicht. Jemand anderes kann es eigentlich nicht gewesen sein.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Dann fragen Sie den Steinmetz doch.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Ich würde dem Steinmetz schreiben, dass er sich an die Person wenden soll, die ihn beauftragt hat.
Wer einen Auftrag gibt, ist auch für die Bezahlung zuständig.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Wer ist Erbe des Opas?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

@cruncc,
Siehe Frage.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

@altona01
Aufgrund der Frage ergibt sich m.E. die Erbfolge nicht. ;)

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