Enkel will das Haus der Großmutter kaufen

20. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
CarMen123
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 45x hilfreich)
Enkel will das Haus der Großmutter kaufen

Folgender Sachverhalt:
Mein Vater ist vor 10 Jahren gestorben, und ich bin das einzige leibliche Kind von ihm. Im Testament wurde ich enterbt, so dass ich meinen Pflichtteil forderte. Meine Mutter wurde Alleinerbin des Zweifamilienhauses meines Vaters, das er schon vor der Ehe mit meiner Mutter gebaut hatte. Den Pflichtteil bezahlte sie mir nicht aus, weil sie angeblich kein Geld hatte. Es wurde eine Grundschuld auf das Haus eingetragen zu meinen Gunsten. Meine Mutter hat noch eine Tochter aus erster Ehe, und die wiederum einen Sohn A. A., der Enkel meiner Mutter wohnt seit 10 Jahren im Obergeschoß dieses Hauses, ohne Miete zu bezahlen. Jetzt möchte A. dieses Haus kaufen. Dafür benötigt er aber meine Unterschrift, da mein Pflichtteil ja als Grundschuld auf diesem Haus lastet. Mit meiner Unterschrift wäre auch mein Pflichtteil fällig, so weit verstanden und geklärt. Diese möchte ich ihm aber nicht geben, weil ich schon genug verarscht wurde, und auch selber emotional an diesem Haus hänge, bin da aufgewachsen.
Jetzt folgende Fragen:
Könnte meine Mutter trotzdem das Haus an ihm verkaufen, indem sie mir vorher z.B. den Pflichtteil ausbezahlt und sagt, damit ist die Grundschuld erledigt und sie kann das Haus verkaufen?
Könnte ich von meinem Neffen Miete von den vergangenen 10 Jahre fordern? Schliesslich war kein Geld für die Auszahlung meines Pflichtteils vorhanden, und er wohnte die letzten 10 Jahre kostenlos? Oder würden diese 10 Jahre kostfreies Wohnen den Erbteil meiner Halbschwester schmälern?

Wer weiß Rat und kann mir Antworten liefern?

Danke euch.. Hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken..

Testament oder Erbe?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38466 Beiträge, 14009x hilfreich)

Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch gegen den Erben, hier die Mutter. Mit dem Haus hat dieser Anspruch nichts zu tun. Wenn die Mutter diesen Geldanspruch erledigt, ist allem Genüge getan.

wirdwerden

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#2
 Von 
CarMen123
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 45x hilfreich)

Das hat sehr wohl was mit dem Haus zu tun, da der Pflichtteil nicht ausbezahlt, und das Haus damit belastet wurde.. Eintrag im Grundbuchamt!

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38466 Beiträge, 14009x hilfreich)

Wenn ich das richtig verstehe, will sie doch jetzt den Pflichtteil auszahlen?

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
CarMen123
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 45x hilfreich)

Nein das hast du falsch gelesen.. Davon war keine Rede.. Ich vermute nur und frag deshalb im Voraus, ob das möglich wäre?

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38466 Beiträge, 14009x hilfreich)

Die Grundschuld ist doch nur die Absicherung des Pflichtteilanspruchs, mehr nicht. Und hinsichtlich der Realisierung desselben musst Du halt mit der Erbin verhandeln und zu einer Einigung kommen. Wenn das nicht funktoniert, ist das kein Erbrechtsfall mehr, sondern schlicht und ergreifend einer des Forderungsmanagements.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Zitat:
Könnte meine Mutter trotzdem das Haus an ihm verkaufen, indem sie mir vorher z.B. den Pflichtteil ausbezahlt und sagt, damit ist die Grundschuld erledigt und sie kann das Haus verkaufen?


Ja

Zitat:
Könnte ich von meinem Neffen Miete von den vergangenen 10 Jahre fordern?


Warum meinst Du, dass Dir Mieteinnahmen zustehen? Durch die Grundschuld gehört Dir kein Stück vom Haus.

Zitat:
Schliesslich war kein Geld für die Auszahlung meines Pflichtteils vorhanden, und er wohnte die letzten 10 Jahre kostenlos?


Na und?

Zitat:
Oder würden diese 10 Jahre kostfreies Wohnen den Erbteil meiner Halbschwester schmälern?


Nein, warum sollte das so sein?

Wenn Du Deinen Pflichtteil wirklich hättest haben wollen, dann hättest Du mit Hilfe der Grundschuld die Zwangsversteigerung des Hauses erreichen können. Das hast Du nicht gemacht.

2x Hilfreiche Antwort

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