Enkel will Haus von Oma kaufen

13. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
81Sabrina
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Enkel will Haus von Oma kaufen

Hallo mein Mann und ich haben eine Frage:
Die Omi von meinem Mann hat uns angeboten ihr Haus zu kaufen.
Ihr Mann ist vor 10 Jahren gestorben, sie ist mittlerweile fast 82 und ihr wird das alles zu viel mit dem Haus , sie will lieber in eine kleine Wohnung in die Stadt ziehen.

Das Haus war für uns erst eher uninteressant, unsere Omi ist aber nicht auf den Kopf gefallen und hätte gerne, dass das Haus in der Familie bleibt.

Somit hat sie uns angeboten:
Der Wert des Hauses wird jetzt festgelegt (mit einem Gutachter)
Und dann könnten wir so lange sie noch lebt den Kaufpreis in Raten an sie monatlich abbezahlen (500€) und nach ihrem Tod müssten wir den Restwert an die Erben auszahlen.

Die Erben wären einmal die Mutter meines Mannes und ihr Bruder.
Geht das alles so einfach wie wir uns das denken??
Was für Möglichkeiten gibt es für uns??

Es soll kein Mietkauf entstehen, somit müsste unsere Oma ja steuern auf die Miete zahlen!!
Kann sie uns das Haus einfach überschreiben und in einem 2. Vertrag setzen wir auf sie würde uns einen Privatkredit (zinsfrei) über die Summe geben???
Oder kommt eine Schenkung in Frage?? (Schenkungssteuer) natürlich wieder mit dem 2. Vertrag über den Privatkredit.
Der Wert des Hauses wird noch geschätzt. ( Denken aber es müssten ca. 150.000€ sein)

Oder müssen wir den Erben jetzt schon einen Pflichtteil auszahlen??

Wir hoffen auf viele Antworten

Danke

Liebe Grüße
Sabrina



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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12316.08.2010 09:03:22
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 132x hilfreich)

--- editiert vom Admin

16x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)


Bitte denkt, bevor ihr da etwas veranlasst auch an die Schenkungs-/ErbSteuerliche Seite.

Wer weiss, wer tatsächlich erbt, wenn der Erbfall dann eintritt. Die Freibeträge helfen oft wenig, auch bei Geschwistern nur 20.000 EUR. Wenn das Haus dann verkauft werden muss, um die ErbSt zahlen zu können, ist niemand gedient.

Alle denkbaren Varianten durchspielen und das Beste draus machen. Vielleicht kann die 10jahres Frist mehrfach genutzt werden? Wenn eure Oma vernünftig ist redet alle mal ganz offen mit ihr. Vielleicht kann der "estate", wenn ihr schon dabei seid, in Höhe der Freibeträge, vielleicht ganz schon jetzt auf die Schlußerben übertragen werden.

Die schlechteste Lösung wäre m.E. mjetzt freihändig zu kaufen und dann das Geld weiterzuvererben. Da gibt es smarte steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Da ihr sowieso zum Notar müsst, lasst euch beraten.

i.Ü. fällt bei jedem Erbfall für denselben Nachlaß wieder Steuer an. D.h., wenn das geht, die Zahl der Schenkungs-/Erbfälle gering halten. Sonst landet viel Geld beim Finanzamt.

Jetzt könnt ihr das noch verhindern.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

quote:
Kann sie uns das Haus einfach überschreiben und in einem 2. Vertrag setzen wir auf sie würde uns einen Privatkredit (zinsfrei) über die Summe geben???
Oder kommt eine Schenkung in Frage?? (Schenkungssteuer) natürlich wieder mit dem 2. Vertrag über den Privatkredit.


Warum über solche Umwege nachdenken?

Man kann den Kauf genauso vertraglich festlegen, wie Ihr das mit der Oma abgesprochen habt.

Die Absicherung der Oma, bzw. der Erben, dass sie ihr Geld auch bekommen, kann über die Eintragung einer Grundschuld erfolgen. Die genaue Vertragsgestaltung nimmt dann der Notar vor.

Außer dem Anspruch auf Vertragserfüllung haben die Erben keine weiteren Ansprüche bei einer derartigen Vertragsgestaltung.

Man kann den Vertrag übrigens auch noch dahingehend ausweiten, dass z.B. bei einem schnellen Tod der Oma zunächst die Raten weiter gezahlt werden und frühestens z.B. in 5 Jahren eine Restabgeltung fällig ist. Schließlich könnte es ja passieren, dass die Oma plötzlich eine Woche nach Vertragsabschluss stirbt. Auch gegen solche Vertragsklauseln können die Erben nichts machen. Auch kann (sollte) man vereinbaren, ob eine Verzinsung erfolgen soll oder nicht.

Es herrscht in diesen Punkten eine sehr weitgehende Vertragsfreiheit.

@fawless
Es soll hier gerade keine Schenkung erfolgen und daher sind die Betrachtungen hinsichtlich der Freibeträge bei der Schenkungssteuer, der 10-Jahresfrist usw. nicht relevant.

Solche Betrachtungen können dann sinnvoll sein, wenn die Oma bereits ist, das Haus deutlich unter dem Verkehrswert an die Enkel zu verkaufen. Schenkungen zwischen Geschwistern finden hier aber sowieso nicht statt.


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-- Editiert am 13.08.2010 12:58

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12316.08.2010 09:03:22
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 132x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

@hh und rechts

Ups, hatte mich verlesen. Ihr habt recht.
Wie komme ich auf Geschwister? Keine Ahnung. Mea culpa.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
81Sabrina
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank für die vielen und besonders schnellen Antworten.

Super, dass die Idee unserer Oma klappt.
An eine Eintragung einer Grundschuld haben wir noch gar nicht gedacht.
Unsere Oma hat sich auch schon einen Beratungstermin beim Notar für nächste Woche genommen. Da wollen dann ihre Kinder mitgehen, wir wollen den Segen von den beiden für das Vorhaben und keinen Familienstreit heraufbeschwören. Sie sollen sich sicher sein das wir ihnen den Rest zahlen wenn unsere Oma stirbt.

Die Vertragsklausel mit der „mindest Ratenzahlung von z.B. 5Jahren" bei einem schnellen Tod ist auch eine gute Idee. Eine Verzinsung will sie nicht von uns.

Eine Frage hätte ich da noch: muß unsere Oma auf unsere monatlichen Raten Steuern zahlen??

Liebe Grüße
Sabrina


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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

quote:
Eine Frage hätte ich da noch: muß unsere Oma auf unsere monatlichen Raten Steuern zahlen??


Nein, da es sich um eine Ratenvereinbarung bezüglich des Kaufpreises handelt.

Und auch noch an andere praktische Dinge für die Abwicklung des Vertrages denken. Es sollte z.B. ein Zahlungsziel für die Restzahlung nach dem Tod der Oma festgelegt werden, z.B. 3 Monate. Schließlich müsst Ihr dann erst noch ein Darlehen aufnehmen und bis zur tatsächlichen Auszahlung an die Erben auch die damit verbundenen Abwicklungsmodalitäten erledigen. So etwas gibt beiden Seiten Sicherheit, denn bei Überschreitung dürfen dann die Erben Verzugszinsen berechnen.



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-- Editiert am 13.08.2010 17:57

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12316.08.2010 09:03:22
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 132x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

quote:
Belasst es doch einfach bei den 500 € monatlich. Diese könnt ihr aufbringen und müsstet dann auch kein Darlehen aufnehmen. Bei Tod der Oma zahlt ihr dann eben je 250 € an Schwiemu und Onkel. Freiwillig könnt ihr jederzeit eher tilgen.


Die Oma wünscht eine Restzahlung nach ihrem Tod. Das führt ohne so eine Sonderklausel dazu, dass der Enkel die Restsumme auf einen Schlag direkt nach ihrem Tod aufbringen muss. Wenn Oma also sehr schnell verstirbt, dann gibt es fast keinen Vorteil von der Ratenvereinbarung.

Wenn alle einverstanden sind, dann darf natürlich auch vereinbart werden, dass die Ratenzahlung in jedem Fall so lange weiterläuft, bis das Haus abbezahlt ist, d.h. dass es keine Restabgeltung nach dem Tod der Oma gibt.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12316.08.2010 09:03:22
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 132x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
81Sabrina
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

Ratenzahlung bis das Haus abbezahlt ist kommt in unserem fall nicht in Frage...
(wir wollen die Erben nicht verärgern)
Aber mit einer Klausel, dass wir 5 oder 10 Jahre diese Raten zahlen können, wären wir bei einem frühen Tod abgesichert.
Danach kann man dann sehen wie wir die Erben auszahlen.
Aber für den Fall nach einen Tod nach dieser (geregelten) Zeit, sollten wir wirklich über dieses Zeitfenster von 3 Monaten nachdenken, damit wir genug Zeit haben ein Darlehen bei der Bank zu beantragen.

Der Onkel meines Mannes wünscht jetzt doch eine Verzinsung .....
Wir wissen er hat eigentlich keinen Einfluss auf den Verkauf und die Konditionen aber wir wollen keinen Familienstreit!
Jetzt müssen wir uns nur auf einen (effektiven) Zinssatz einigen.

Vielen Dank nochmal für die ganzen Tips auf die wir achten sollen bei dem Vertrag.

Liebe Grüße
Sabrina


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