Eintragung Grundbuch trotz Testament

19. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
pupupiekie
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eintragung Grundbuch trotz Testament

1995 haben meine Großeltern ein notariel beglaubigtes Testament erstellen lassen in dem mein Vater und dessen Bruder je zu ein 1/2 vom gesamten Vermögen Erben. 1996 starb mein Opa und jetzt auch meine Oma so das das Testament eröffnet wurde. Auch der Bruder ist bereits 2005 verstorben , so dass dessen Sohn an seine Stelle tritt. Auf Nachfrage meines Vaters, was beide nun mit dem Haus machen, antwortete mein Cousin, das diese nicht mehr zur Debatte steht da sie bereits seit 1996 im Grundbuch stehen, (mein Cousin damals 13, kann nicht sein), Einen Grundbuchauszug haben wir noch nicht gesehen. Wir können es uns nur so erklären das vielleicht erst der Bruder (wie auch immer da rein gekommen) im Grundbuch stand und nach dessen Tod sein seine Frau und dessen Sohn(Cousin). Hat mein Vater Möglichkeiten dies anzufechten'?

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2398
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 7x hilfreich)

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#2
 Von 
guest123-2399
Status:
Schüler
(450 Beiträge, 301x hilfreich)

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#3
 Von 
guest123-2399
Status:
Schüler
(450 Beiträge, 301x hilfreich)

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8005 Beiträge, 4497x hilfreich)

#(mein Cousin damals 13, kann nicht sein)#
Eine Übertragung an Minderjährige ist möglich.

#Wir können es uns nur so erklären das vielleicht erst der Bruder (wie auch immer da rein gekommen) im Grundbuch stand und nach dessen Tod sein seine Frau und dessen Sohn(Cousin).#
Für die Übertragung einer Immo muss ein notarieller Vertrag beurkundet werden.

#Hat mein Vater Möglichkeiten dies anzufechten'?#
Nein die Eltern können mit ihrem Vermögen tun und lassen was sie wollen.

#-> Guckst du ins Grundbuch#
Dazu hat er keine Berechtigung!

#) dein Vater hat erst jetzt erfahren, dass es dieses gemeinschaftliche Testamet gibt,dann könnte dein Vater noch Pflichteilsansprüche aus dem Erbe des Opas geltend machen.#
Das ist ein bisschen sehr weit hergeholt! Die gesetzlichen Erben werden vom Nachlassgericht gem. § 2262 vom Vorhandensein eines Testaments benachrichtigt.




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#5
 Von 
guest-12321.08.2009 07:06:26
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 7x hilfreich)

quote:
#-> Guckst du ins Grundbuch#
Dazu hat er keine Berechtigung!


Hier würde ich schon ein berechtigtes Interesse sehen.

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