Eingetragene Grundschuld

24. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
Melanie287
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 93x hilfreich)
Eingetragene Grundschuld

Hallo

Person A hat vor x Jahren das Elternhaus übernommen. Person B die Schwester hat einen Betrag X in den Notarvertrag eintragen lassen. Dieser ist jetzt fällig. Person A hat das Geld aber nicht. Person B steht im Rang auf 4. Wenn das Haus jetzt Zwangsversteigert würde , bekäme Rang 4 kein Geld da das Haus noch hoch Verschuldet ist. Was kann Person B machen wenn nicht zu holen ist ? Person A ist ALG2 Empfänger und darf vom Jobcenter aus im Haus wohnen.

Gruss Mel

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

quote:
Was kann Person B machen wenn nicht zu holen ist?


Da kann man nichts machen.
Man könnte das haus ggf. selbst ersteigern. Ob das aber sinnvoll ist, wage ich zu bezweifeln.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Würde das Haus auf Antrag eines vorrangigen Gläubigers
versteigert, bliebe der nachrangige Rang 4 als bestehen bleibendes Recht (Grundpfandrecht) erhalten, für das das Grundstück in der sich dann ergebenden Rangfolge haftet.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

@Dieter25
Deine Aussage ist falsch. Nachrangige Rechte werden nach einer Zwangsversteigerung gelöscht.

Bestehen bleiben dagegen vorrangige Rechte, wobei die Inhaber eines solchen Rechts typischerweise selbst die Zwangsversteigerung beantragen, wenn sie durch ein nachrangiges Recht beantragt wird.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

@hh
Danke Dir für die Korrektur des für mich peinlichen Fehlers, dessen Ursache nur eines blackout gewesen sein kann. Ein elementares Recht zu umzukehren.

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