Eine gemeinsame Erbschaftssteuererklärung für alle Erben oder jeweils getrennte Abgabe?

30. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
clsven
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Eine gemeinsame Erbschaftssteuererklärung für alle Erben oder jeweils getrennte Abgabe?

Angenommen der Erblasser verteilt sein Erbe auf mehrere Leute:
Ehefrau, Kind, Bruder

Geben die Erben dann (nach der Erbteilung) gemeinsam EINE Erbschaftssteuererklärung ab oder jeweils eine getrennte?

Kann einer der Erben auch auf getrennter Erbschaftssteuererklärung bestehen?

Claudia

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Geben die Erben dann (nach der Erbteilung) gemeinsam EINE Erbschaftssteuererklärung ab oder jeweils eine getrennte?


Es wird eine gemeinsame Erbschaftsteuererklärung abgegeben.

Zitat:
Kann einer der Erben auch auf getrennter Erbschaftssteuererklärung bestehen?


Nein

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Man kann wohl doch getrennte Erbschaftsteuererklärungen abgeben. Aber wozu soll das gut sein, zwei oder mehrere Erklärungen mit identischem Inhalt abzugeben?

1x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.296 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen