Ehepartner ist verstorben. Hat dessen Bruder einen Anspruch auf einen Pflichtanteil vom Erbe?

27. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
lutz1111
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehepartner ist verstorben. Hat dessen Bruder einen Anspruch auf einen Pflichtanteil vom Erbe?

Guten Morgen,

mein Freund ist verstorben. In seinem Vermächtnis werde ich als alleiniger Erbe genannt. Mein Freund hat keine Kinder. Er hat einen Bruder. Hat sein Bruder einen Anspruch auf einen Pflichtanteil vom Erbe?

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12308.04.2023 19:45:01
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 16x hilfreich)

Nein, hat er nicht. Pflichtteilsberechtigt sind nur Ehepartner und Kinder (ggf. Enkel, Urenkel) und die Eltern des Erblassers, wenn keine Kinder vorhanden sind.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Nein.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2303.html

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lutz1111
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.859 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen