Meine Schwiegereltern haben sich als gegenseitige Alleinerben eingesetzt. nach dem Tod meines Schwiegervaters wurde meine Frau von Nachlassgericht angeschrieben, dass sie als Kind von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen sei.
Bleibt dieser Ausschluß von der Erbfolge weiterhin, wenn meine Schwiegermutter einmal sterben würde? Oder löst sich dann dieser Ehe-Erbvertrag dann automatisch auf ? Wer ist dann von Gesetzes wegen her erbberechtigt ?
Eheerbvertrag meiner Schwiegereltern
15. Oktober 2015
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Frage vom 15. Oktober 2015 | 22:00
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 4x hilfreich)
Eheerbvertrag meiner Schwiegereltern
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#1
Antwort vom 15. Oktober 2015 | 22:26
Von
Status: Richter (8010 Beiträge, 4497x hilfreich)
Zitat:Bleibt dieser Ausschluß von der Erbfolge weiterhin, wenn meine Schwiegermutter einmal sterben würde?
Es gilt was in dem Erbvertrag auf den Tod des Überlebenden bestimmt wurde. Man muss zwischen der Erbfolge auf den Tod des Erststerbenden und des Überlebenden unterscheiden.
Sollte im Erbvertrag keine Erbrfolge auf den Tod des Überlebenden bestimmt worden sein, gilt die gesetzliche Erbfolge.
Zitat:Oder löst sich dann dieser Ehe-Erbvertrag dann automatisch auf ?
Nein.
#2
Antwort vom 16. Oktober 2015 | 13:29
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 4x hilfreich)
Da im Erbvertrag kein Eintrag besteht was nach dem Tod des Längerlebenden geschieht tritt dann in meinen Fall die gesetzliche Erbfolge ein. Sind dann die enterbten Kinder aus den Erbvertrag wieder erbberechtigt oder bleiben sie dann immer noch von der Erbfolge ausgeschlossen, so dass dann die Erben in der 2. Linie , Ersterbberechtige werden würden ?
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#3
Antwort vom 16. Oktober 2015 | 17:15
Von
Status: Richter (8010 Beiträge, 4497x hilfreich)
Es sind grundsätzlich zwei getrennte Sterbefälle. Gesetzliche Erben des Überlebenden sind die (leiblichen) Kinder.
#4
Antwort vom 16. Oktober 2015 | 18:38
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 4x hilfreich)
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