Eheerbvertrag meiner Schwiegereltern

15. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Neugieriger 2015
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Eheerbvertrag meiner Schwiegereltern

Meine Schwiegereltern haben sich als gegenseitige Alleinerben eingesetzt. nach dem Tod meines Schwiegervaters wurde meine Frau von Nachlassgericht angeschrieben, dass sie als Kind von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen sei.
Bleibt dieser Ausschluß von der Erbfolge weiterhin, wenn meine Schwiegermutter einmal sterben würde? Oder löst sich dann dieser Ehe-Erbvertrag dann automatisch auf ? Wer ist dann von Gesetzes wegen her erbberechtigt ?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8010 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Bleibt dieser Ausschluß von der Erbfolge weiterhin, wenn meine Schwiegermutter einmal sterben würde?

Es gilt was in dem Erbvertrag auf den Tod des Überlebenden bestimmt wurde. Man muss zwischen der Erbfolge auf den Tod des Erststerbenden und des Überlebenden unterscheiden.

Sollte im Erbvertrag keine Erbrfolge auf den Tod des Überlebenden bestimmt worden sein, gilt die gesetzliche Erbfolge.
Zitat:
Oder löst sich dann dieser Ehe-Erbvertrag dann automatisch auf ?

Nein.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Neugieriger 2015
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Da im Erbvertrag kein Eintrag besteht was nach dem Tod des Längerlebenden geschieht tritt dann in meinen Fall die gesetzliche Erbfolge ein. Sind dann die enterbten Kinder aus den Erbvertrag wieder erbberechtigt oder bleiben sie dann immer noch von der Erbfolge ausgeschlossen, so dass dann die Erben in der 2. Linie , Ersterbberechtige werden würden ?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8010 Beiträge, 4497x hilfreich)

Es sind grundsätzlich zwei getrennte Sterbefälle. Gesetzliche Erben des Überlebenden sind die (leiblichen) Kinder.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Neugieriger 2015
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo cruncc1 !
Danke, für deine spontane und hilfreichen Antworten.

2x Hilfreiche Antwort

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