Definition Stiefkind im Sinne des steuerlichen Erbrechtes ?!?!

17. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
pc-mw
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 4x hilfreich)
Definition Stiefkind im Sinne des steuerlichen Erbrechtes ?!?!

Hallo,
ich habe 13 Jahre lang mit meiner Partnerin (nicht verheiratet) in einer eheähnlichen Gemeinschaft gelebt und in dieser Zeit ihren Sohn mit aufgezogen (Stiefsohn).

Im "normalen" Erbrecht hat mein Stiefsohn keinerlei Ansprüche, das ist mir bekannt.

Aber wird er im Fall von Schenkungen oder auch testamentarischen Vererbungen wie ein eigenes Kind behandelt in Bezug auf den Steuerfreibetrag? Oder hätte man hierzu verheiratet sein müssen und anschließend wieder geschieden werden müssen?

Gibt es also in Bezug auf das Stiefkind einen Unterschied ob man verheiratet war oder lediglich in einer eheähnlichen Gemeinschaft gelebt hat?

LG Wagner

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat:
Aber wird er im Fall von Schenkungen oder auch testamentarischen Vererbungen wie ein eigenes Kind behandelt in Bezug auf den Steuerfreibetrag?


Nein

Zitat:
Oder hätte man hierzu verheiratet sein müssen und anschließend wieder geschieden werden müssen?


Die anschließende Scheidung ist keine Voraussetzung

Zitat:
Gibt es also in Bezug auf das Stiefkind einen Unterschied ob man verheiratet war oder lediglich in einer eheähnlichen Gemeinschaft gelebt hat?


Ja

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
pc-mw
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat:
Gibt es also in Bezug auf das Stiefkind einen Unterschied ob man verheiratet war oder lediglich in einer eheähnlichen Gemeinschaft gelebt hat?

Ja

--> Hat das Stiefkind einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft also nur einen Freibetrag von 20.000 EUR?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat:
Hat das Stiefkind einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft also nur einen Freibetrag von 20.000 EUR?


Ja, da es kein Stiefkind ist, sondern "nur" das Kind des Partners. Es wird auch in die Steuerklasse III eingeordnet und nicht in die Steuerklasse I

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.122 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen