Bruder verlangt mehr

27. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
rosie89
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bruder verlangt mehr

Mein Bruder, der in Deutschland lebt (meine Mutter 91 ist in einem Heim und er bescuht sie zwei Mal die Wochen und erledigt ihre Behoerdengaenge und Papierarbeiten) behauptet, dass ihm nach dem neuen Erbrecht mehr Geld zustehlt als mir, die in den USA lebt. Ich besuche die Mutter 3 bis 4 Mal pro Jahr (auf eigene Kosten) und bleibe meistens eine Woche, d.h. zeitmaessig und geldmaessig ist mein Aufwand groesser. Ich verstehe, dass er fuer seine Zeit Verguetung bekommen soll, weiss aber nicht wieviel. Er hat mir jetzt erzaehlt, dass sie ihm letztes Jahr 60,000 Euro geschenkt als Dank und das auch schriftlich festgelegt hat. Natuerlich kann sie mit ihrem Geld machen, was sie will, aber meine Mutter bedingt durch ihr Alter unterschreibt alles.
Meine Frage ist jetzt - wieviel steht ihm nach dem neuen Gesetz zu, da er, obwohl sie im Heim lebt, doch fuer sie zustaendig ist.
Vielen Dank

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
leonardo-da
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 21x hilfreich)


Ich befürchte, dass es in solchen Fällen nicht auf das Gesetz sondern viel mehr auf die "Ehrlichkeit" und Intelligenz Ihres Bruders ankommt. Wer zuletzt den Zugriff auf die Hand (Unterschrift) des Erblassers hat, über etwas Zeit verfügt, hat fasst jede Möglichkeit - leider.
Ihre Frage wird eher so aussehen : Bruder nimmt mehr, eigentlich alles.
Es könnte Ihnen sogar blühen, dass am Ende nur Schulden da sein werden und Sie, falls Sie das Erbe nicht ausschlagen, auch noch zur Kasse gebeten werden.
Es wäre sehr interessant zu erfahren was bis zum Schluss passiert, Sie werden aber dies kaum öffentlich machen.


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#2
 Von 
guest-12329.09.2010 11:13:58
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 74x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
hausgenosse
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo

Google eimal nach belohnende Schenkung wegen der 60000 Euro und
schau einmal nach dem §§ 2057a
Ausgleichungspflicht bei besonderen Leistungen eines Abkömmlings.

hausgenosse

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Der vom Bruder behauptete Zusatzanspruch nach neuem Erbrecht besteht z.B. wenn er die Mutter selbst pflegen würde. Das ist aber nicht damit zu vergleichen, dass er die Mutter regelmäßig besucht.

Einen Ausgleichungsanspruch für Deinen Bruder nach § 2057a BGB kann ich daher nicht erkennen und dieser wäre auch mit der Schenkung von 60.000€ kompensiert.

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