Bruder auszahlen nach Erbe

21. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
tooltime
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Bruder auszahlen nach Erbe

Mein Elternhaus besteht aus 3 Wohneinheiten und einem großzügigen Grund um das Haus. Die eine wurde schon vor langer Zeit auf meine Schwester überschrieben und eine andere vor 2 Jahren auf mich. Da sich meine Schwester entschlossen hatte umzuziehen, war ich gezwungen ihr die Wohnung abzukaufen.

Nun stehe ich vor folgendem Problem:
Sollten meine Eltern nach ihrem Ableben die 3. Wohnung meinem Bruder vererben habe ich ein Problem. Wenn dieser die Wohnung vermietet, kann ich mein Leben lang mein Grundstück und das Haus mit Mietern teilen und wäre natürlich auch der ideale Ansprechpartner bei Problemen. Sollte mein Bruder die Wohnung verkaufen wollen, würde mir das finanziell den Rest geben, da ich an die andere Wohnung schon bis zu meiner Rente hinzahle.
Ich suche nun eine gerechte, aber natürlich auch für mich vorteilhafte, Lösung die Sache zu klären. Sollten meine Eltern in ihrem Testament mich als Erben für die 3. Wohnung einsetzen, wäre ich natürlich bereit meinen Bruder auszuzahlen. Nur den vollen Preis der Wohnung kann ich in diesem Leben einfach nicht mehr aufbringen.

Gibt es irgendeine Formel oder ähnliches um einen Betrag zu ermitteln?
Wo kann ich mich am besten informieren? (Notar?)
Hat jemand einen Anhaltspunkt, was mich diese Beratung kostet?


Danke für alle Hilfen

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Warum mußtest denn du die Wohnung deiner Schwester kaufen oder die andere?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Alles andere als eine Auszahlung zum Verkehrswert der Wohnung würde Dein Bruder sicher ungerecht finden. Warum soll er Dir die Wohnung vergünstigt verkaufen?

Ich weiß auch nicht, was eine Beratung für Dich bringen soll. Du hast doch gar keinen Einfluss darauf, was mit der Wohnung passiert.

Und wenn Dein Bruder die dritte Wohung erbt, dann kannst Du ihn nicht zwingen, die Wonng zu einem bestimmten Preis zu kaufen. Du kannst ihn nicht einmal dazu zwingen, wenn er es ablehnt, die Wohnung zum doppelten Verkehrswert zu verkaufen

0x Hilfreiche Antwort

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