Hallo zusammen,
folgender Fall:
Die Eltern haben 2 Kinder, einen Sohn und eine Tochter.
Es existiert beträchtliches Vermögen und es gibt kein Testament.
Da der Sohn am Ort der Eltern wohnt und arbeitslos ist, will dieser die Eltern pflegen (obwohl diese noch nicht wirklich pflegebedürftig sind) und nimmt deshalb keine Arbeitsstelle ausserhalb des Ortes an.
Jegliche Hilfsangebote der Tochter, welche weiter weg wohnt, werden kategorisch abgelehnt (auch von den Eltern). Die Tochter erhält keine Informationen z.B. bezüglich der Mieteinnahmen vermieteter Objekte. Das Mitspracherecht bei Neuvermietung von Mietobjekten liegt ausschliesslich beim Sohn.
Die Tochter befürchtet nun Nachteile bei der späteren Erbverteilung weil der Sohn ihr vorhalten könnte, er habe durch die Pflege- und sonstige Hilfsleistungen erhebliche Vorleistungen erbracht.
Welchen Rat kann man der Tochte geben um evtl. spätere Vorwürfe des Sohnes zu entkräften.
Herzlichen Dank
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Bewertung von Pflegeleistung
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Da die Eltern noch leben, können sie mit ihrem Vermögen tun und lassen, was sie wollen. Insofern besteht für die Tochter kein Auskunftsrecht oder Zustimmungsrecht bei der Mieterauswahl.
Das der Sohn vor Ort bleiben möchte für irgendwelche Eventualitäten ist sein "Privatvergnügen" - das Arbeitsamt würde soetwas jedenfalls nicht als Ablehnungsgrund durchgehen lassen und das Geld sperren.
Das die Eltern ihm jetzt unter die Arme greifen, auch das kann ihnen nicht verboten werden, könnte aber als Schenkung (vorweggenommen) gesehen werden.
Was die Tochter machen sollte: sich bereits jetzt eine dicke Haut zulegen und im Erbfall abwarten, was das Testament aussagt. Und eventuell schon mal sich nach einem guten Anwalt für Erbrecht umhören und dem dann alles überlassen.
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