Betreuungs und Nachlassgericht. Fragezeit grundsätzlichen Vorgehensweise

17. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Kai Glatz
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 14x hilfreich)
Betreuungs und Nachlassgericht. Fragezeit grundsätzlichen Vorgehensweise

Hallo, ich hätte einmal eine Frage, zu einem Fall aus meiner Familie. Und zwar ist mein Onkel F ( Bruder meiner Mutter ) vor circa einem 3/4 Jahr in einem Pflegeheim in Frankfurt gestorben . Mein Onkel hatte noch vier Geschwister, sonst aber keine Angehörigen. Der älteste seiner Geschwister Onkel N, hat sich immer um die Kommunikation mit dem Betreuer meines Onkels gekümmert. Diese kümmert sich jetzt auch um die Kommunikation mit Vormundschafts und Nachlassgericht. Meine Mutter hat schon die Original Geburtsurkunde von sich heraussucht, und hat diese ( als beglaubigte Kopie ) bei meinem Onkel N abgegeben. Diese liegt dem Nachlassgericht wohl jetzt vor. Das Problem ist, dass der Betreuer seit Monaten nicht alle Unterlagen beim Betreuungsgericht abgegeben hat. Das Nachlassgericht kann wohl nichts machen, solange die Unterlagen vom Betreuungsgericht nicht da sind. Meine Mutter hat von offizieller Stelle jetzt noch gar nichts bekommen. Mein Onkel N ist mit der Aufgabe auch vollkommen überfordert, sieht dies aber selbst vollkommen anders. Ich befürchte, dass das so nichts wird. Angeblich sind noch 2-3 Häuser in Frankfurt in der Erbmasse . Das Problem ist, alle Geschwister unter einen Hut zu bekommen, um einen Anwalt zu beauftragen wird nicht einfach. Daher würde ich jetzt doch ganz gern für meine Mutter einen Anwalt suchen. Die Frage ist halt zum einen, welcher Anwalt wäre da der richtige, und zum anderen, hat immer der älteste der Geschwister das Anrecht, sich um alles zu kümmern? meine Mutter ist halt die jüngste der Geschwister. Irgendwie ist sie da aber vollkommen außen vor. wie gesagt der älteste Onkel N hat alles an sich gerissen. Über eine Antwort würde ich mich freuen. Gruß Kai Glatz

-- Editiert von Kai Glatz am 17.08.2018 07:26

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12304.12.2021 20:52:31
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 29x hilfreich)

Zitat:
Das Nachlassgericht kann wohl nichts machen, solange die Unterlagen vom Betreuungsgericht nicht da sind.


Was soll das Nachlassgericht denn machen? Ich wüßte nicht welche Unterlagen dem Betreuungsgericht vorzulegen wären, die das Nachlassgericht braucht. Es muss ein Erbschein beantragt werden. Dafür müssen Personenstandsurkunden der Erben und bereits Verstorbener vorgelegt werden. Das war es aber auch. Bei einem kinderlos Verstorbenen, mit vorverstorbenen Eltern und 4 Geschwistern braucht man die Sterbeurkunde des Verstorbenen, die Geburtsurkunde des Verstorbenen, die Sterbeurkunden der Eltern, die Geburtsurkunden der Geschwister. Dann geht einer zum Nachlassgericht und beantragt den Erbschein.

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8010 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Das Nachlassgericht kann wohl nichts machen, solange die Unterlagen vom Betreuungsgericht nicht da sind.

Das Betreuungsgericht hat nichts mit dem Nachlassgericht zu tun.
Zitat:
Meine Mutter hat von offizieller Stelle jetzt noch gar nichts bekommen.

Wenn es kein Testament gibt, kommt auch nichts von "offizieller Stelle".
Zitat:
Das Problem ist, alle Geschwister unter einen Hut zu bekommen, um einen Anwalt zu beauftragen wird nicht einfach.

Zu was einen Anwalt? Zunächst muss geklärt werden, ob es ein Testament gibt.
Sollte es kein Testament geben, gilt die gesetzliche Erbfolge und die Geschwister sind Erben. Dann kann ein Erbe einen Erbschein beantragen. Mit dem Erbschein kann man beim Banken etc. Auskunft erhalten.
Zitat:
wie gesagt der älteste Onkel N hat alles an sich gerissen.

Auskünfte einholen ist das Eine - der Onkel hat keine weiterreichenden Rechte was die Erbengemeinschaft betrifft. Diese kann nur gemeinsam handeln.

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