Bestattungskosten bei Erben einfordern

30. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
SteffenLaa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Bestattungskosten bei Erben einfordern

Guten morgen,

meine Mutter ist vor 3 Monaten gestorben. Da ich mit den Bestattungskosten in Vorkasse gehen musste, habe ich jetzt natürlich die Rechnung bezahlt. Nun habe ich erfahren, das es Erben geben soll. Ich selbst habe das Erbe ausgeschlagen, da ich ein sehr schlechtes Verhältnis zu meiner Mutter hatte. Wie kann ich die Bestattungskosten von den Erben zurückfordern, die ich nicht kenne ? Muss ich direkt zum Nachlassgericht ? Die Erben sind Ihre Kinder aus einer vorigen Ehe, die ebenfalls über den Tod informiert wurden. Ein Testament gibt es nicht.

Vielen Dank

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

An die Namen und Kontaktdaten der Erben kommt man über das Nachlassgericht. Ob man dort persönlich erscheint, dort anruft oder denen einen Brief schreibt muss man selbst wissen.

Sollte der Nachlass überschuldet gewesen sein, so können sich die Erben durch eine Nachlassinsolvenz oder die Dürftigkeitseinrede allerdings der Zahlung der Beerdigungskosten entziehen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Ohne Testament wird das Nachlassgericht gar nicht unbedingt etwas über die Erben wissen - höchstens über die, die auch ausgeschlagen haben.

Erste Frage wäre doch: WIE sind die Kinder denn informiert worden? Wer immer die informiert hat, könnte dir doch vermutlich auch die Kontaktdaten herausgeben.

Wenn das Erbe überschuldet gewesen wäre, sind wären anderen Kinder aber immer noch zusammen mit dem TE bestattungspflichtig und die Kosten müssten zumindest aufgeteilt werden.

Es lohnt sich also auf jeden Fall, die Erben zu suchen.
Wenn du einen gefunden hast, sende dem eine freundliche, aber mit Frist versehene Zahlungsaufforderung per Einschreiben. Wenn er nicht reagiert, eine zweite gerichtsfest per Postzustellurkunde und wenn das nicht hilft, einen gerichtlichen Mahnbescheid.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.960 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen