Bestattungskosten aus Nachlass bei Erbausschlagung

4. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Unwissende1000
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bestattungskosten aus Nachlass bei Erbausschlagung

Meine Schwester ist verstorben mit Schulden. Auf Ihrem Konto sind noch ca. 1000 Euro. Sowohl ihre Tochter als auch ich haben das Erbe ausgeschlagen. Nun sind wir davon ausgegangen, dass die verbliebenen 1000 Euro auf dem Konto meiner Schwester für eine Teilabdeckung der Beerdigungskosten verwendet werden können. Überall liest man, dass diese Kosten erstmal aus dem Nachlass gedeckt werden. Die Bank sagt nun aber, ganz richtig, wir sind nicht die Erben und ohne Erbschein kein Geld. Aber wir wollen ja auch nicht das Geld für uns haben, sondern die anteiligen Kosten begleichen. Was können wir tun? Das Nachlassgericht und auch das Sozialamt fühlen sich nicht zuständig. Kann der Bestatter die Rechnung bei der Bank einreichen? Gibt s da irgendwelche gesetzlichen Regelungen, Paragraphen auf die man sich berufen kann. Wer kann helfen bitte?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8032 Beiträge, 4505x hilfreich)

Zitat:
Kann der Bestatter die Rechnung bei der Bank einreichen?

Das kann man versuchen. Die meisten Bank zahlen die Bestattungskosten auch ohne Nachweis vom Konto des Erblassers - allerdings muss hierfür eine entsprechende Deckung vorhanden sein.
Zitat:
Gibts da irgendwelche gesetzlichen Regelungen, Paragraphen auf die man sich berufen kann.

Das macht eine Bank aus Kulanz, einen Anspruch darauf gibt es m.E. nicht.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47573 Beiträge, 16820x hilfreich)

Insbesondere wenn die Verstorbene bei der gleichen Bank auch Schulden hatte, darf die Bank das Guthaben vorrangig zur Tilgung dieser Schulden verwenden.

Zitat:
Aber wir wollen ja auch nicht das Geld für uns haben, sondern die anteiligen Kosten begleichen. Was können wir tun?


Nichts

Zitat:
Das Nachlassgericht und auch das Sozialamt fühlen sich nicht zuständig.


Richtig, das sind sie auch nicht.

Zitat:
Kann der Bestatter die Rechnung bei der Bank einreichen?


Kann er machen, wird aber wohl auch nicht dazu führen, dass die Bank die 1.000€ zur Zahlung der Beerdigungskosten verwendet.

Zitat:
Gibt s da irgendwelche gesetzlichen Regelungen, Paragraphen auf die man sich berufen kann.


Nein

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#3
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von Unwissende1000):
Meine Schwester ist verstorben mit Schulden. Auf Ihrem Konto sind noch ca. 1000 Euro. Sowohl ihre Tochter als auch ich haben das Erbe ausgeschlagen. Nun sind wir davon ausgegangen, dass die verbliebenen 1000 Euro auf dem Konto meiner Schwester für eine Teilabdeckung der Beerdigungskosten verwendet werden können. Überall liest man, dass diese Kosten erstmal aus dem Nachlass gedeckt werden. Die Bank sagt nun aber, ganz richtig, wir sind nicht die Erben und ohne Erbschein kein Geld. Aber wir wollen ja auch nicht das Geld für uns haben, sondern die anteiligen Kosten begleichen. Was können wir tun? Das Nachlassgericht und auch das Sozialamt fühlen sich nicht zuständig. Kann der Bestatter die Rechnung bei der Bank einreichen? Gibt s da irgendwelche gesetzlichen Regelungen, Paragraphen auf die man sich berufen kann. Wer kann helfen bitte?
Entweder ausschlagen oder erben. Ein Bisschen ausschlagen geht nicht.

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8032 Beiträge, 4505x hilfreich)

Zitat:
Entweder ausschlagen oder erben. Ein Bisschen ausschlagen geht nicht.

Darum geht es hier nicht.

Wenn ein Konto ein entsprechendes Guthaben aufweist, kann man die Rechnung über die Bestattungskosten bei der Bank abgeben. Diese überweist dann vom Konto des Verstorbenen. Diese Vorgehensweise spielt in Bezug auf eine etwaige Ausschlagung keine Rolle, insbesondere wird dadurch das Erbe nicht angenommen.

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