Bestattungskosten - Ein Mann stirbt. Er ist geschieden und hinterlässt einen minderjährigen Sohn...

27. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)
Bestattungskosten - Ein Mann stirbt. Er ist geschieden und hinterlässt einen minderjährigen Sohn...

Hallo :)

Wer kommt für die Bestattungskosten auf.
Ein Mann stirbt. Er ist geschieden und hinterlässt einen minderjährigen Sohn der noch zur Schule geht.
Des weiteren gibt es noch einen Bruder und die Eltern.
Er lebte in Niedersachsen.

Danke

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Erst mal gibt unabhängig vom Bundesland der § 1968 BGB .
Kurz gesagt also: Der Erbe.

Hat jemand die Bestatttung in Auftrag gegeben, so wird er diese, da er den Auftrag gegeben hat, allerdings erst mal zahlen müssen und muss dann selbst sehen, wie er seine Kosten vom Erben zurükbekommt.

Oder ist die Frage eigentlich,w er bestattungspflichtig wäre, also die Bestattung in Auftrag zu geben hätte?

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#2
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Noch ist die Bestattung nicht in Auftrag gegeben.
Der direkte Erbe wäre der Sohn (wird das Erbe allerdings ausschlagen). Der Sohn ist 15 Jahre alt.

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#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Es geht also wohl doch erst mal um die Bestattungspflicht?
Die regelt in Niedersachsen § 8 Absatz 3
Der Absatz 4 regelt, was passiert, wenn sich niemand kümmert und vom wem das Geld zurückgefodert wird.

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