Berliner Testament - unüberlegtes Vermächtnis unterzeichnet?

4. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
xipamid
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Berliner Testament - unüberlegtes Vermächtnis unterzeichnet?

:???: Hallo,
sicherlich eine einfache Frage: hat das Berliner Testament in jedem Falle Vorrang, bzw. seine Gültigkeit, auch wenn einer der Partner danach! ein unüberlegtes Vermächnis unterzeichnet? Das Vermächtnis ist sogar unwiderruflich, jedoch mit Passus, ..wenn zuvor keine anderen Testament/ Verm. unterzeichnet worden sind. Nun gibt es aber, wie gesagt das berliner Testament. Also kann das Vermächnis storniert werden?? Was muss man tun. Bekommt der Verm.nehmer, der Begünstigte eine Mitteilung bei evtl. Aufhebung ??
Danke und Gruß

-----------------
""

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Ein Berliner Testament wird bindend, wenn der erste Todesfall eingetreten ist.
Danach kann der Längerlebende nicht mehr abweichend letztwillig verfügen, wohl aber noch z.B. Geschenke machen.

Was genau meinst Du mit "unüberlegtes Vermächtnis"?
Hier wären vielleicht ein paar Informationen nützlich.
Bitte beachte, dass wir hier Deine persönlichen Verhältnisse nicht kennen.

-----------------
"Lukas 7,23"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Was vor allem wichtig wäre - ist überhaupt schon einer der Ehepartner (Berliner Testament) verstorben? Gibt es Angaben, wie der Überlebende mit dem Erbe umghen darf? Gibt es andere Erben (z.B. Kinder). Wie steht der Wert des Vermächtnisses zum Wert des Erbteils?

-----------------
"sika0304"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
xipamid
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe mich wohl zu ungenau ausgedrückt, bzw. zu wenig Infos. Also, mein Mann und ich leben getrennt, haben schon lange ein Berl. Test. (Keine gem. Kinder) Der Trennungsgrund bekam gleich nach der Trennung ein Kind ( das Einzige meines Mannes) und auch zur Absicherung das Vermächtinis, eine ETW betreffend, es wurde aber festgelegt, dass die Dame einen Betrag x erhält, falls die Wohnung nicht mehr im Eigentum meines Mannes sein sollte. Er hat die Whg. mittlerweile verkauft und sich von der Mutter des Kindes getrennt. Wir beide wollen keine Scheidung ( evtl. Versöhnung ). Nun habe ich eben Sorge, dass ich diesen Betrag x einmal aufbringen muss, falls das Vermächtnis noch Gültigkeit hätte.
Danke

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Solange ihr Beiden lebt, könnt ihr ein neues Testament machen, wenn ihr das bisherige aus der amtl. Verwahrung nehmt.
Da ihr das Testament gemeinsam errichtet habt, ist auch nur eine gemeinsame Entnahme möglich.
Von einer Änderung erhält der Vermächtnisnehmer keine Kenntnis, höchstens durch die Testierenden selbst.

-----------------
"Lukas 7,23"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Was heißt eigentlich "bekam ein Vermächtnis". Das kann irgendwie nicht sein, da Dein Mann doch noch gar nicht verstorben ist. Offensichtlich weißt Du nicht, was genau ein Vermächtnis ist und verwendest diesen Begriff falsch. Es ist aber auch nicht ganz klar, was Du tatsächlich meinst.

Wahrscheinlich meinst Du, dass Dein Mann ein Testament erstellt hat und seine Freundin darin mit einem Vermächtnis bedacht hat. Dieses Testament ist unwirksam, da es ein gemeinsames Testament zwischen Euch beiden gibt.

Ein Ehegatte kann ein gemeinsames Testament nur durch eine notarielle Erklärung gegenüber dem anderen Ehegatten einseitig aufheben oder ändern. Diese notarielle Erklärung Deines Mannes liegt wahrscheinlich nicht vor. Alternativ würde ein gemeinsames Testament bei einer Scheidung automatisch unwirksam.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Der Trennungsgrund bekam gleich nach der Trennung ein Kind


:grins: großartige Formulierung :grins:


Ansonsten schließe ich mich hh an. Solange Dein Mann lebt, kann keiner ein Vermächtnis bekommen, sondern allenfalls eine Schenkung.

Wenn ihr geschieden werdet, wird das Berliner Testament automatisch ungültig.



-----------------
"justice"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.855 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen