Berliner Testament-Vermächtnis-Pflichtteil

8. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
Erimaus
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Berliner Testament-Vermächtnis-Pflichtteil

Hallo an alle Experten,
habe folgende Frage:
Mutter ist Erbin lt. Berliner Testament 1 Immobilie
im Wert von 240 TSD Euro.
Sie macht jetzt ein neues Testament mit einem Vermächtnis für ein Kind von ihren Dreien.
Dieses soll die Immobilie für 60TSD Euro bekommen und muß seinen 2 Geschwistern jeweils 20TSD Euro ausbezahlen.

Meine Frage ist nun "gibt es einen Pflichtteil und wie wird dieser berechnet?"

Danke schon mal für eine Auskunft.
LG Erimaus



-----------------
""

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Welchen Wert eine Immobilie hat, kann man nicht per Testament festlegen.
Wenn die Mutter will, das ein Kind das Haus bekommt, und die beiden anderen ihren Anteil in Geld, dann sollte im Testament besser kein Geldbetrag stehen, sondern der gewünschte prozentuale Anteil des Hauswertes.

Im konkreten Fall kann es sein, das beide genannten Hauswerte (240.000 Euro bzw. 60.000 Euro) zum Zeitpunkt der jeweiligen Testamentserstellung richtig waren. Ein Haus kann ja schnell an Wert verlieren, z.B. wenn keine notwendigen Reparaturen vorgenommen werden.

Der Pflichteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs, und die Höhe des Anspruchs wird zum Zeitpunkt des Versterbens der Mutter berechnet.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Erimaus
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für Deine Antwort Joebeuel.

Du hast schon recht mit dem Wert, aber im Moment ist es 240TSD wert. Wenn unsere Mutter in vielleicht 10 Jahren verstirbt ist es evtl. weniger wert, aber vielleicht auch mehr, das wird man dann zum gegebenen Zeitpunkt sehen.

Nur was mich hauptsächlich interssiert ist:
wird der Pflichtteil aus dem dann zu schätzenden Hauswert errechnet und wie verhält sich das mit dem Vermächtnis.
Oder ganz klar in Zahlen: was bekommen die 2 Kinder?
LG Erimaus

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Der Pflichtteil wird nach dem tatsächlichen Hauswert zum Zeitpunkt ihres Todes berechnet. Die Mutter kann nicht einfach einen Hauswert festlegen.

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, in diesem Fall also 1/6 für jedes Kind. Wenn kein weiterer Nachlass vorhanden ist, erhält jedes Kind also mindestens 40.000€.

Zudem wäre zu prüfen, ob die Mutter überhaupt berechtigt ist, so ein Testament zu verfassen. Darin dürfen nur Bestimmungen aufgenommen werden, die dem Berliner Testament nicht widersprechen.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Erimaus
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Tao

kannst Du mir bitte mal Deinen letzten Absatz erklären,
denn meine Mutter ist befreit und kann das Testament ändern.
Aber welche Bestimmungen widersprechen dem Berliner Testament?
LG

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Wenn Deine Mutter befreit ist, dann trifft der letzte Absatz nicht zu.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.933 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen