Berliner Testament - Ich bin unehelicher Sohn. Greift somit das Berliner Testament auch bei mir?

17. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Trick27
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 19x hilfreich)
Berliner Testament - Ich bin unehelicher Sohn. Greift somit das Berliner Testament auch bei mir?

Nochmal Hallo!!

Unter dem Thema Bitte hier Klicken habe ich heute schon eine Frage gestellt.

Nun habe ich gerade erfahren das mein Vater ein Berliner Testament erfasst hat. Soweit konnte ich in Erfahrung bringen das damit der lebende Ehegatte geschützt werden soll und das erst nach dem Ableben die Kinder Erbberechtigt sind.

Nun ist es ja so das ich der uneheliche Sohn von meinem Vater bin. Greift somit das Berliner Testament auch bei mir? Habe ja mit der Familie nichts zu tun und würde auch in Zukunft nie erfahren ob die Ehefrau meine Vaters verstorben ist oder nicht. Kann ich mein Pflichtteil verlangen trotz diesem besagten Testament?? An wem müsste ich mich ggf. wenden um mein Erbe einzufordern??

Bitte versteht die Frage nicht falsch aber ich sehe nicht ein jemanden etwas zu schenken der mich ein leben lang als "Unfall" angesehen hat.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

quote:
Greift somit das Berliner Testament auch bei mir?


Ja, natürlich. Durch das Berliner Testament wird die Ehefrau als Alleinerbin eingesetzt und alle Kinder werden enterbt. Die Kinder können dann aber ihren Pflichtteil fordern.

Interessant wäre jetzt, wer als Schlusserben eingesetzt ist. Ich vermute, dass das nur die gemeinsamen Kinder sind und Du als Schlusserbe nicht berücksichtigt wurdest.

Dann bleibt Dir kaum etwas anderes übrig, als jetzt den Pflichtteil zu fordern. Dazu musst Du Dich an die Erbin, also die Ehefrau Deines Vaters wenden.

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-- Editiert am 18.01.2011 09:49

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