Berliner Testament, Schlusserben

3. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
schlusserbe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 11x hilfreich)
Berliner Testament, Schlusserben

Hallo zusammen,

folgender Fall (Bundesland Rheinland-Pfalz):
Eheleute haben ein gemeinsames Berliner Testament, als Schlusserben werden die gemeinsamen Kinder eingesetzt.
Ehefrau stirbt.

Werden die Kinder vom Nachlassgericht über das Vorhandensein des Testaments und dessen Inhalt informiert?
Oder haben die schlusserbenden Kinder das Testament beim Vater einzusehen?
Oder erhalten die Kinder überhaupt keine Einsicht in das Testament, da sie momentan ja noch nicht erben?

Danke sehr!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Die Kinder werden vom Inhalt des Testaments vom Nachlassgericht benachrichtigt.

Da die Kinder durch das Testament "enterbt" wurden, haben diese einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den diese innerhalb von 3 Jahren gegenüber dem Alleinerben geltend machen können.

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5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
schlusserbe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 11x hilfreich)


quote:
Die Kinder werden vom Inhalt des Testaments vom Nachlassgericht benachrichtigt.


Danke für die Info.

Nun ist der Todesfall bereits vor 8 Wochen eingetreten, ohne dass den Schlusserben irgendeine Information vom Nachlassgericht zugekommen ist.
Ist dies ein normaler Zeitrahmen? Wie lange kann dies dauern?

10x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Hat der Vater denn das Testament beim Nachlassgericht abgeliefert? Oder war das Testament dort hinterlegt?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
schlusserbe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 11x hilfreich)

Meines Wissens war das Testament bei einem Notar hinterlegt.
Der wollte dann die üblichen Formalitäten auf den Weg bringen. (Ob das Testament zusätzlich auch beim Nachlassgericht lag, weiss ich nicht.)

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

#Meines Wissens war das Testament bei einem Notar hinterlegt.#
Wenn es sich um ein notarielles Testament handelt, wurde das Testament bei der Errichtung in die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht verbracht. Es kann durchaus einige Wochen dauern, bis das Testament beim zuständigen Nachlassgericht ankommt (Benachrichtigung des Verwahrgerichts durch das Geburtsstandesamt).

Es schadet nicht, sich beim Nachlassgericht zu melden und Namen und Anschriften zu hinterlassen.

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2x Hilfreiche Antwort

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