Folgender Sachverhalt:
Mutter verstirbt und hinterlässt Kind1 und Kind2. Sie hat Bargeld hinterlassen, wo ein handschriftliches Testament
existiert wo jeder die Hälfte bekommen soll.
Vor 5 Jahren hat Sie K1 eine Immobilie im damaligen Wert von 120.000 € überlassen, mit Wohnungsrecht. K2 hat schon vor mehr als 10 Jahren Bargeld bekommen, wo handschriftlich notiert und quitiert wurde das sich die Summe auf das Erbe anrechnen lassen muß.
K1 hat in die Immobilie investiert, ausgebaut und dadurch sicher den Wert gesteigert.
1. Hat K2 einen Pflichtteilsergänzungsanspruch in Bezug auf die Immobilie, wenn ja wie wird der berechnet?
2. Muß sich K2 die Bargeldübertragung auf das Erbe/Pflichtteil anrechnen lassen, obwohl es länger her ist als 10 Jahre?
Danke für eure Hilfe.
-----------------
""
Berechnung Pflichtteilsergänzungsanspruch
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
1. Hat K2 einen Pflichtteilsergänzungsanspruch in Bezug auf die Immobilie?
Ja.
2. Muß sich K2 die Bargeldübertragung auf das Erbe/Pflichtteil anrechnen lassen, obwohl es länger her ist als 10 Jahre?
Ja, da bei der Schenkung verfügt wurde, dass die Schenkung anzurechnen ist.
-----------------
" "
Bei K2 spielts keine Rolle das es länger als 10 Jahre her ist habe ich das richtig verstanden?
K2 hat ca. 50.000 € bekommen.
Welcher Wert der Immobilie für die Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruch muß genohmen werden?
Kann mir jemand die ungefähre Höhe des Anspruchs ausrechnen?
Könnte es möglich sein das K2 nicht nur einen Pflichtteilanspruch von 1/4 hat, sondern da das handschriftliche Testament eine 1/2 Verteilung vorzieht, halt auf alles 1/2?
-----------------
""
-- Editiert superkater25 am 25.08.2012 17:51
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
13 Antworten