Berechnung Pflichtteilsergänzungsanspruch - Rechne ich richtig ?

27. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Margit1972
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Berechnung Pflichtteilsergänzungsanspruch - Rechne ich richtig ?

Liebes Forum,

ich möchte Euch bitten, mal kurz über meine Berechnungen drüber zu sehen.

Die Fakten:
Meine Mutter verstarb im Mai 2017.
Ich bin lt. Testament die Alleinerbin.
Meine Schwester bekommt nichts (Mama und Sie hatten Probleme).
Papa ist lt. Testament der Testamentsvollstrecker. (Unsere Eltern sind geschieden, also kriegt er (fast) nichts).
- Soweit das Testament -

Meine Schwester hat dem Testamentsvollstrecker und mir mitgeteilt, dass Sie ihren Pflichtteil haben will (25% wenn ich hier im Forum richtig nachgelesen habe).

Das Erbe besteht aus ca. 200000 in Cash. Somit muss ich 50000 (25% von 200000) an meine Schwester zahlen (Das ist der einfache Teil).


Mein Problem ist die Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs. Hier gibt es eine Wohnung und Geldgeschenke.


1. Die Wohnung meiner Mutter hat Sie mir 2011 geschenkt (Notar etc.) und sich den Nießbrauch vorbehalten.

Wenn ich unterstelle, dass die Wohnung jetzt mehr wert ist, dann komme ich auf folgende Zahlen.

Der Wert damals beträgt lt. Gutachten 140000 und der Nießbrauch pro Jahr lt. Vertrag 6600.

Die 6600 werden nach dem Bewertungsgesetz (Mama war damals 63 Jahre alt) mit 12,997 multipliziert (= 85780,20) und dann vom Wert der Wohnung abgezogen.
Es werden somit für den Pflichtteilsergänzungsanspruch 54219,80 angesetzt.


2. Mama hatte mir im Januar 2013 (mehr als 4 Jahre vor Ihrem Tod) 28.000 Euro geschenkt. Dieser Betrag wird, wenn ich es richtig gelesen habe nur zu 6/10 angesetzt (also 16.800,00).

Zusammen ergibt sich also ein Pflichtteilsergänzungsanspruch von 71.019,80. Davon gehen 25% (17.754) an meine Schwester.

Ist das richtig gerechnet?


[Das Papa als Testamentsvollstrecker das alles zu rechnen hat ist mir klar, aber der möchte am liebsten 50/50 teilen. Ich habe dementsprechend Angst über den Tisch gezogen zu werden. Er erwähnte mehrmals den „Vertrag von Ribemont". [ Das ist das Problem wenn man gebildete Eltern hat. ;) ]]


Zusatzfrage: Der Testamtsvollstrecker (Papa) bekommt angeblich 3% vom Erbe, wenn es zwischen 250000 und 500000 groß ist. Ist das richtig?

Vielen Dank im Voraus.

Margit



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 331x hilfreich)

Ob jemand hier im Forum eine verbindliche Aussage treffen will weiß ich nicht. Einiges ist gar nicht so falsch. ;)

Ist der Wert der Wohnung zum Zeitpunkt des Vollzugs der Schenkung inflationsbereinigt? Das müsste er beim Vergleich mit dem Wert zum Zeitpunkt des Todes der Mutter nämlich sein.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Verbindlich sind Aussagen in diesem Forum nie, aber außer dem Hinweis von RA Winkler auf den Inflationsausgleich fällt mir auch kein Rechenfehler auf.

1x Hilfreiche Antwort

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