Guten Abend,
folgender Sachverhalt:
Es gibt einen Vermächtnisnehmer, der durch das Testament Nießbrauch an einer Immobilie und Bargeld erhält, außerdem gibt es einen Alleinerben sowie einen Pflichteilsberechtigten. Der Pflichteilsberechtigte fordert seinen Pflichtteil und soll diesen auch bekommen.
Laut § 2318 BGB
kann der Vermächtnisnehmer an der Pflichtteilsllast in Höhe seinen Anteils am Erbe beteiligt werden.Im Testament steht nichts gegenteiliges.
Die Frage ist, zählt zur Ermittlung des Anteils am Erbe auch der Nießbrauch oder "nur" das Bargeld? Und gibt es dazu irgendwelche Urteile, Gesetzte oder ähnliches?
Vielen Dank
Berechnung Anteil Vermächtnianehmer
23. Juni 2017
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Frage vom 23. Juni 2017 | 19:22
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 3x hilfreich)
Berechnung Anteil Vermächtnianehmer
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 23. Juni 2017 | 22:29
Von
Status: Unbeschreiblich (47623 Beiträge, 16832x hilfreich)
Es zählt auch der Nießbrauch. Das entsprechende Gesetz hast Du doch mit dem § 2318 BGB schon gefunden.
#2
Antwort vom 23. Juni 2017 | 22:37
Von
Status: Beginner (93 Beiträge, 28x hilfreich)
Gelöscht
-- Editiert von Verflxt am 23.06.2017 22:52
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