Benötige schnellstens Auskunft ! Wohnrecht, Erbrecht, etc.

17. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
mr xx
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Benötige schnellstens Auskunft ! Wohnrecht, Erbrecht, etc.

momentane situation: ich (50) wohne im elternhaus, eltern leben unten, dachwohnung vermietet. haus ist abbezahlt. mein bruder wohnt zur miete im ort sucht aber nach einem haus. seine pläne haben sich bisher zerschlagen, er muss sept.17 aus der wohnung raus wegen eigengebrauch des besitzers. er ist verh. und hat 2 kleinere kinder. ich wohne schon über 32 jahre im haus mit, seit 1997 nach dem anbau im 1.stock. ich gebe "kostgeld" an meine eltern ab (vertragslos, mündl. absprache). das haus benötigt jetzt laut gesetz eine neue heizung (kostenvoranschlag ca. 12.ooo,-). am samstag meinte mein vater ich solle komplette miete bezahlen (490,-) plus nebenkosten mit überweisungsdauerauftrag! da mein bruden bisher nichts passendes gefunden hat oder keinen passenden bauplatz findet, hat sich hinter meinem rücken etwas zusammengebraut. ich solle rausgeekelt werden mit den mietpreisen, mein bruder wäre ja der "arme" der raus muss und mit 2 kleinen kindern in meine wohnung soll. die oberen mieter, die erst seit 1.10.16 eingezogen sind, kann man ja wegen eigengebrauch auch schnell wieder loswerden. ich bin selbständig und daher eh der verlierer in der familie, nicht verheiratet und keine kinder. die ganze familie ist schon seit zig jahren gegen meine selbständigkeit (früher 23 jahre angestellt, 7 firmenpleiten, das prägt...selbst. seit 2002). so, jetzt meine vielen fragen: können sie mich einfach so aus der wohnung treiben? ich bin ende januar 2 wochen weg, könnte sein, dass dann meine wohnung ausgeräumt wird...?
meine eltern sagen bisher, mein bruder erbt das haus und ich bekäme lebenslanges wohnrecht. ich würde nichts erben, da ich beruflich gescheitert bin und dann würde der staat alles holen. wie sieht das alles rechtlich aus? ich habe noch wenig erspartes, kann man da verlangen, dass ich die angebliche bevorzugung (30.000,-) an meinen bruder zahlen soll? kann ich an den kosten der heizung beteiligt werden? fragen über fragen...bitte um hilfe. anonym.

Testament oder Erbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Marco Lott
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 33x hilfreich)

Auf Ihre erste Frage kommt es darauf an, ob ihr "Kostgeld" als Miete angesehen werden kann. Wenn dies der Fall ist, können Ihre Eltern Sie nicht ohne weiteres rausekeln, da dann mit Ihnen ein unbefristeter Mietvertrag besteht. Mietanpassungen können zwar vorgenommen werden, jedoch im gesetzlichen Rahmen.

Mit freundlichen Grüßen


Marco Lott
Rechtsanwalt

-- Editiert am 17.01.2017 13:53

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