Mit 4 Jahren kam ich in eine Pflegefamilie, hatte zu meiner leiblichen Mutter keinen Kontakt seit ich 8 bin. Jetz bin ich 43 und sie ist gestorben. Sie hat noch eine Tochter bekommen, die jetzt 24 ist, und mich kontaktiert hat. Bin ich verpflichtet für die Kosten der Beerdigung aufzukommen?
Bin dankbar für Antworten
Beerdigungskosten leiblicher Mutter
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
ZitatMit 4 Jahren kam ich in eine Pflegefamilie, hatte zu meiner leiblichen Mutter keinen Kontakt seit ich 8 bin. Jetz bin ich 43 und sie ist gestorben. Sie hat noch eine Tochter bekommen, die jetzt 24 ist, und mich kontaktiert hat. Bin ich verpflichtet für die Kosten der Beerdigung aufzukommen? :
Bin dankbar für Antworten
Ja, gemeinsam mit Ihrer Schwester.
Zitat:Bin ich verpflichtet für die Kosten der Beerdigung aufzukommen?
Das kommt darauf an, wer Erbe geworden ist. Gibt es ein Testament?
https://dejure.org/gesetze/BGB/1968.html
-- Editiert von cruncc1 am 24.08.2016 22:14
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Sie könnten das Erbe auch ausschlagen (als leibliches Kinder sind Sie Erben).
http://www.frag-einen-anwalt.de/Erbschaft-ausschlagenWer-bezahlt-Beerdigung-und-Aufloesung-der-Wohnung--f217472.html
-- Editiert von AltesHaus am 25.08.2016 10:59
.
-- Editiert von HeHe am 25.08.2016 13:07
Zitat:Sie könnten das Erbe auch ausschlagen (als leibliches Kinder sind Sie Erben).
... und wenn es ein Testament gibt, in dem diese "enterbt" wurde? In diesem Fall kann man das Erbe gar nicht ausschlagen (da man eben kein Erbe ist). Die Bestattungskosten hat zunächst der Erbe zu tragen.
Deshalb nochmal meine Frage: Gibt es ein Testament? Wer ist Erbe?
Ich weiß nicht ob es ein Testament gibt. Habe das alles gestern erst erfahren. Auch von der Existenz einer Halbschwester. Und diese hat mir die Sterbeurkunde gefaxt und mir auch gleich geraten das Erbe direkt abzulehnen. Hat auch von Kosten für die Beerdigung gesprochen, mich aber nicht aufgefordert mich zu beteiligen oder ähnliches. Sie meinte nur, meine leibliche Mutter hätte hohe Schulden gehabt.
Habe jetzt sicherheitshalber einen Termin beim Anwalt gemacht.
Das sie gesagt hat sie sollen das Erbe ablehnen wegen hoher Schulden würde ich noch nicht für voll nehmen. Sie kennt sie ja nicht und hat erst jetzt erfahren das es da jemand gibt und könnte auch ebenso lügen weil sie es nicht einsieht mit irgendjemand zu teilen den sie nichtmal kennt... lg
Zitat:Zitat:Sie könnten das Erbe auch ausschlagen (als leibliches Kinder sind Sie Erben).
... und wenn es ein Testament gibt, in dem diese "enterbt" wurde? In diesem Fall kann man das Erbe gar nicht ausschlagen (da man eben kein Erbe ist). Die Bestattungskosten hat zunächst der Erbe zu tragen.
Deshalb nochmal meine Frage: Gibt es ein Testament? Wer ist Erbe?
Pflichtteil?
ZitatDas sie gesagt hat sie sollen das Erbe ablehnen wegen hoher Schulden würde ich noch nicht für voll nehmen. Sie kennt sie ja nicht und hat erst jetzt erfahren das es da jemand gibt und könnte auch ebenso lügen weil sie es nicht einsieht mit irgendjemand zu teilen den sie nichtmal kennt... lg :
Das kann natürlich sein, aber gibt es da nicht eine Frist in welcher man das Erbe ausschlagen MUSS?
aber gibt es da nicht eine Frist in welcher man das Erbe ausschlagen MUSS? Allerdings - die gibt es und die ist mit 6 Wochen recht kurz bemessen. Und wenn die Halbschwester auch ausschlägt, was ja nahe liegt, dann gibt es keine Erben, die für die Bestattungskosten haften. Dafür haften dann gemäß den Landesbestattungsgesetzen wiederum die Kinder...
-- Editiert von muemmel am 25.08.2016 22:26
Die Frist ist 6 Wochen nach Kenntnis der Erbschaft, des Todesfalls. Das war gestern. Werde morgen mal versuchen wen beim nachlassgericht zu erreichen. Scheint nicht so leicht zu sein, immer besetzt.
Werde morgen mal versuchen wen beim nachlassgericht zu erreichen. Scheint nicht so leicht zu sein, immer besetzt. Die werden Ihnen am Telefon nichts sagen - da müssen Sie schon schreiben. Und mehr als die Existenz oder Nichtexistenz eines Testamentes werden Sie vom Nachlaßgericht auch dann nicht erfahren...
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