Hallo, ich bin der neue mit einer Frage.
Da ich mich kurz nach dem Tod meines Vaters vom Rest der Familie losgesagt habe, hatte ich ca.12Jahre keinerlei kontakt zur Familie.
Gestern bekam ich Post von meiner Schwester. In dem Brief die Aufforderung die Hälfte der Kosten der Beerdigung zu übernehmen da nun unsere Mutter verstorben sei. Zudem Beleidigungen und ein Bild der Toten Mutter.
Es geht hier nicht darum das ich irgend welche Ansprüche stelle, meine Schwester hat sich um Mutter bis zu deren Tod gekümmert, aus diesem Grund fordere ich auch nichts und hatte nie Interesse daran. Meine Mutter war immer sehr sparsam und vorausschauend, deshalb hat sie Sparbücher angelegt, auch für den Fall Ihres Todes.
Ich habe mein ganzes Leben lang nie etwas von Ihr erbeten oder gar gefordert. Nach dem Tod meines Vaters kam ich aus dem Krankenhaus zurück und mir wurde schon eine Vedrzichtserklärung zur Unterschrift vorgelegt, da war er noch nicht mal richtig kalt. Aus diesem Grund habe ich mich von meiner Familie zurückgezogen. müsste mir denn nicht erst einmal die Besitzverhältnisse meiner Mutter aufgezeigt werden bevor ich gefordert werde? Natürlich zahle ich, wenn nichts da ist, jedoch hätte ich da schon gerne Gewissheit. Nur denke ich das es meine Schwester wohl schon bei Seite gebracht hat.Als mein vater verstarb und Mutter in das Haus meiner Schwester zog wurden alle Möbel/Küche und Elektrogeräte neu angeschafft, so gar nicht nach Mutters geschmack, was sie mir auch sagte. Meine Schwester sagte darauf nur, das sie die Möbel nach dem Tode dann für sich nutzen könne. Aus diesem Grunde denke ich, das ihr momentanes Verhalten mir gegenüber nicht gerade das fairste ist.Was soll ich denn nun tun?
-----------------
""
Beerdigung
24. April 2013
Thema abonnieren
Frage vom 24. April 2013 | 16:22
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beerdigung
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 24. April 2013 | 17:25
Von
Status: Unbeschreiblich (47502 Beiträge, 16808x hilfreich)
Vorrangig sind die Beerdigungskosten aus dem Nachlass zu bezahlen.
Du musst Dich als nur im geforderten Umfang beteiligen, wenn Du zu 50% Erbe geworden bist oder wenn kein Nachlass vorhanden ist.
-----------------
" "
Und jetzt?
Schon
267.054
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
34 Antworten
-
1 Antworten