Beerbt die Erbengemeinschaft zuerst sich gegenseitig?

17. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
Porschi
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Beerbt die Erbengemeinschaft zuerst sich gegenseitig?

Mein Vater und seine Schwester sind eine Erbengemeinschaft.
Ich bin das einzige Kind meines Vaters und seine Schwester hat drei Kinder. Meine Mutter hat Sorge, dass sie selbst leer ausgeht, wenn mein Vater das zeitliche segnet und er kein Testament gemacht hat. Der Familie meines Vaters ist leider alles zuzutrauen. Sie haben noch nie mit offenen Karten gespielt. Eine Bekannte sagte uns gestern, dass die Erbengemeinschaft zuerst sich gegenseitig beerbt, wenn es testamentarisch nicht jeder notariell geregelt hat, stimmt das?

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6 Antworten
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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8010 Beiträge, 4497x hilfreich)

#ch bin das einzige Kind meines Vaters und seine Schwester hat drei Kinder. Meine Mutter hat Sorge, dass sie selbst leer ausgeht, wenn mein Vater das zeitliche segnet und er kein Testament gemacht hat.#
Wenn dein Vater kein Testament errichtet hat, gilt die gesetzliche Erbfolge. Die Schwester deines Vater hat keinen Erbanspruch bzgl. deines Vaters..

#Eine Bekannte sagte uns gestern, dass die Erbengemeinschaft zuerst sich gegenseitig beerbt, wenn es testamentarisch nicht jeder notariell geregelt hat, stimmt das?#
Nein, das stimmt nicht.

Der Erbteil "gehört" dem Erben und dieser wird entweder gesetzlich oder testamentarisch weiter vererbt.

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#3
 Von 
Porschi
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, meine Eltern sind verheiratet. Die Hälfte des Hauses gehört meinem Vater und die andere Hälfte seiner Schwester. Mein Vater wohnt in der Wohnung, die er von seiner Mutter testamentarisch vererbt bekam, nachdem sie verstorben war. Meine Mutter wohnt in der Wohnung, in der ich damals aufgewachsen bin. Sie bewohnen zusammen ein Stockwerk.
Parterre wohnt in der einen die Schwester meines Vaters und in der anderen die Tochter seiner Schwester mit Lebensgefährten.
Oben im Dach wohnt der Sohn der Tochter mit seiner Freundin.
Meine Mutter meinte, wenn mein Vater mal geht, könnte ich ja seine Wohnung beziehen, sie bleibt in der, in der sie jetzt vorwiegend wohnt.
Also, trotz dieser Erbengemeinschaft: mein Vater und meine Tante, meinst Du, meine Mutter beerbt meinen Vater oder nur, wenn es testamentarisch verankert ist?
Was auch noch komisch ist, der Freund meiner Cousine hat ihre Wohnung komplett saniert: also neue Heizung und Fenster und auch die Wohnung meiner Cousine. Dieses soll dann bereits das ausgezahlte Erbe meiner Cousine sein. Wer begreift dieses?

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8010 Beiträge, 4497x hilfreich)

#Ja, meine Eltern sind verheiratet. Die Hälfte des Hauses gehört meinem Vater und die andere Hälfte seiner Schwester.#
Wurde ein notarieller Erbauseinandersetzungsvertrag geschlossen? Wenn nicht, sind diese Eigentümer - in Erbengemeinschaft - und nicht zur Hälfte.

#Mein Vater wohnt in der Wohnung, die er von seiner Mutter testamentarisch vererbt bekam, nachdem sie verstorben war.#
Oben sprichst du von einem Hauses und hier vom Eigentum an einer Wohnung.

Ist das Haus in Wohnungseigentum (Teilungserklärung, Aufteilungsplan) aufgeteilt worden? Wurde deinem Vater das Eigentum an der Wohnung übertragen?

Wer wo wohnt, spielt für die Eigentumsverhältnisse keine Rolle.

#Also, trotz dieser Erbengemeinschaft: mein Vater und meine Tante, meinst Du, meine Mutter beerbt meinen Vater oder nur, wenn es testamentarisch verankert ist?#
Sollte kein Testament vorhanden sein, sind deine Mutter und du Erben je zur Hälfte.

#Was auch noch komisch ist, der Freund meiner Cousine hat ihre Wohnung komplett saniert: also neue Heizung und Fenster und auch die Wohnung meiner Cousine. Dieses soll dann bereits das ausgezahlte Erbe meiner Cousine sein. Wer begreift dieses?#
Weshalb ist es das ausbezahlte Erbe der Cousine, wenn der Freund der Cousine saniert? Wer ohne Absicherung (Grundbuch) investiert, kann ganz schön auf die Nase fallen.

-- Editiert am 17.07.2011 20:54

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#5
 Von 
Porschi
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Was heißt in "Erbengemeinschaft" und nicht zur Hälfte?

Meine Oma hat meinem Vater in dem besagten Haus, welches jedem zur Hälfte gehört (m. W.) ihre Wohnung testamentarisch vermacht. Meine Mutter wohnt in der Wohnung genau gegenüber (im Haus), in der wir damals zu dritt wohnten als ich Kind war. Nun weiß ich nicht, ob es eine Einigung zwischen der Erbengemeinschaft (Vater und seine Schwester) gibt. Was ist, wenn mein Vater wirklich mal geht (was ich nicht hoffe, er soll noch ganz lange leben), bekomme ich dann nur seine Wohnung, wenn er sie mir ausdrücklich vermacht? Und meine Mutter die Wohnung, in der sie jetzt lebt? Von einem Aufteilungs"plan" weiß ich leider gar nichts. Mein Vater wollte auch nicht, dass ich etwas über die Hypos wisse, die ca. 25.000 betragen sollen, wie mir nun nach direkter Nachfrage beim Vater beantwortet wurde.

Bei der Sanierung der unteren Wohnungen habe ich mich vertan. Der Freund meiner Cousine hat ihre Wohnung saniert und die der Schwiegermutter in spe. Dieses, so sagt mein Vater, sei dann schon ihr Erbe.

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