Bedingte Schenkung an eigene Kinder

4. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb498966-33
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Bedingte Schenkung an eigene Kinder

Guten Tag!

Schon seit längerer Zeit beschäftige ich mich mit folgendem Thema:

Für meine beiden Kinder (aktuell 8 + 10 Jahre alt) habe ich jeweils einen gut (3%) verzinsten Sparvertrag auf deren Namen abgeschlossen (Abschlussdatum März 2013). Die Verträge werden aktuell mit jeweils 250€ monatlich bespart + eine Einmalzahlung zu Beginn. Errechnet auf den 18. Geburtstag stehen pro Vertrag ca. 63.000€ Guthaben zur Verfügung. Dieses Geld ist primär für eine Ausbildung/Studium gedacht. Wenn ich bspw. eine "Regelstudienzeit" von 8-10 Semestern unterstelle, stünden folgende Auszahlungen zur Verfügung: 7.875€ p.a. / 656,25€ mtl. - 6.300€ p.a. / 525€ mtl.


Laut aktueller Düsseldorfer Tabelle gilt für einen Studenten:

Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt in der Regel monatlich 735 EUR. Hierin sind bis 300 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind mit eigenem Haushalt angesetzt werden.

Wären von den 735€ noch der Kindergeldanspruch abzuziehen oder käme dieser hinzu? Wenn das Kindergeld in den 735€ enthalten ist, läge der Eigenanteil bei 541€ und somit wäre dieser durch meine Rücklage bereits erreicht. Wenn das Kindergeld zu den 735€ noch dazu kommt, müsste ich zwischen 78,75€-210€ monatlich zuschießen.


Kann ich nun durch eine bedingte Schenkung (rechtssicher!) festlegen, dass das Geld nur für eine Ausbildung/Studium verwendet werden darf und dann auch dementsprechend zur Begleichung etwaiger Unterhaltsansprüche verrechnet werden muss?

Damit will ich vermeiden, dass z.B. mein Filius meint, sich mit dem Geld einen (gebrauchten) Sportwagen zu gönnen UND zusätzlich noch die 735€ mtl. Unterhalt beansprucht...

Mit durchschnittlich monatlich 2.100€ Gesamtausgaben für meine Kinder bin ich mittlerweile an der Leistungsgrenze angelangt und möchte sicherstellen, dass sich dieser Vorsorge-Aufwand für mich auch zukünftig lohnt.


Über eine Einschätzung eurerseits wäre ich sehr dankbar!!

LG

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.09.2021 18:15:43
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 36x hilfreich)

Also ich würde mal folgendes vermuten:

Da die Konten auf die Kinder laufen steht Ihnen ab 18 das Guthaben zu. Einen Verwendungszweck kann man sich zwar wünschen, aber ob die Früchtchen dies einhalten bleibt abzuwarten. Es gibt keine Möglichkeit mehr, die Verfügung irgendwie zu beschränken. Wird das klassische erst Auto gekauft oder die Weltreise davon finanziert hat man als Eltern Pech. Selbstverständlich gibt es auch die guten Beispiele.

Fakt ist auf jeden Fall, dass Eltern grundsätzlich zu Unterhalt während des Studiums verpflichtet sind... Aktuell ist der Bedarf 735,00 EUR außerhalb des Elternhauses. Hiervon ist das volle Kindergeld abzuziehen. Grundsätzlich muss der der Unterhalt begehrt, aber auch bedürftig sein, d. h. wenn zu Beginn des z. B. Studiums diese ca. 63 TEUR Vermögen zur Verfügung stünden, würden 5 TEUR Schonvermögen in etwa abgezogen, der Rest wäre eben zu verbrauchen. Ist das Geld weg, ist es weg...

Bedenke bitte bei allem, dass BEIDE Elternteile ab 18 unterhaltspflichtig sind und den Bedarf quotal im Verhältnis zu ihrem bereinigten Einkommen decken müssen.

Letztlich ist die Situation aber so, dass die 735,00 EUR auch nur eine "Richtgröße" sind. Meine beiden Kinder studieren beide, 735 EUR reichen hinten und vorn nicht, sie gehen beide nebenher arbeiten - obwohl für den Studenten keine Erwerbsobliegenheit besteht und man das nicht verlangen darf. Ich persönlich finde dies falsch, aber das ist irrelevant. Über 70 % der Studenten tun es dennoch.

Ich hoffe, die Ausführungen helfen ein wenig weiter...

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#2
 Von 
fb498966-33
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Rotkäppchen123123):
Also ich würde mal folgendes vermuten:

Da die Konten auf die Kinder laufen steht Ihnen ab 18 das Guthaben zu. Einen Verwendungszweck kann man sich zwar wünschen, aber ob die Früchtchen dies einhalten bleibt abzuwarten. Es gibt keine Möglichkeit mehr, die Verfügung irgendwie zu beschränken. Wird das klassische erst Auto gekauft oder die Weltreise davon finanziert hat man als Eltern Pech. Selbstverständlich gibt es auch die guten Beispiele.


Die Verträge laufen ja noch 8 bzw. 10 Jahre und haben entsprechend noch nicht das "Zielkapital" erreicht. Die Sparraten kann ich jederzeit stoppen. Das Anlageprodukt war nur auf Namen der Kinder möglich, steuerliche oder anders geartet Hintergedanken/Vermögensverschiebungen sind nicht der Grund gewesen!!

Alternativ könnte ich die 500€ auf einem Fondsparplan auf meinem Namen anlegen. Da ich mit "meinem" Geld durchaus (hoch)spekulativ umgehe, war mir eine sichere Anlage für die Kinder wichtiger.

Meine Ehefrau/Mutter der Kinder würde der bedingten Schenkung zustimmen.

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
guest-12320.09.2021 18:15:43
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 36x hilfreich)

Zitat (von Eugenie):
Zitat (von Rotkäppchen123123):
Ihnen


das schreibt man dann klein: ihnen = Kinder nicht Ihnen als Anrede!!


Ich dachte, dass ist ein Forum für Rechtsfragen!

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