Bankauskunft vor Annahme des Erbes

18. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
dreschi1911
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bankauskunft vor Annahme des Erbes

Hallo ! Ich habe folgendes Problem: Meine Mutter ist vor 3 Wochen verstorben. Mir war von vornherein klar, dass kein Erbe ausser ihren persönlichen Sachen vorhanden sein wird. Aufgrund einiger Unterlagen habe ich jedoch den Eindruck, dass sie noch bis zu ihrem Tod einen Kredit abbezahlt hat, der noch mindestens 4 Jahre laufen müsste. Da die betreffende Bank hier (wir leben auf Sylt) keine Filiale hat, habe ich eine Kopie der Sterbeurkunde hingefaxt mit der Bitte um Auskunft, ob noch Verbindlichkeiten bestehen. Habe dasselbe bei den hiesigen Banken persönlich gemacht und problemlos Auskunft erhalten. Aber gerade diese Bank, wo die größten Verbindlichkeiten bestehn könnten, weigert sich, ohne Erbschein eine Auskunft zu erteilen. Den bekomme ich aber erst, wenn ich das Erbe akzeptiert habe, und dann habe ich die Schulden am Hals ! Weiß irgendjemand Rat ? Über eine möglichst schnelle Antwort würde ich mich freuen, da die Zeit drängt.

Testament oder Erbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
haarhaus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 43x hilfreich)

Die Vorlage der Sterbeurkunde halte ich für ungenügend. Die Forderung eines Erbscheins halte ich für überspannt, wenn es bei dieser Bank tatsächlich nur Verbindlichkeiten zu beerben gibt. Nach ihren AGB hat die Bank aber das Recht, einen Erbschein zu verlangen.

Bis zum Ablauf der Ausschlagungsfrist von sechs Wochen werden Sie keinen Erbschein bekommen. Ich würde deshalb bei der Bank noch einmal anfragen und eine beglaubigte Kopie des Testaments - soweit vorhanden - vorlegen. Ansonsten eine beglaubigte Kopie der standesamtlichen Abstammungsurkunden bzw. Familienbücher, aus denen sich der gesetzliche Erbfolge entnehmen läßt.

Gleichzeitig würde ich für den Fall, dass die Info nicht bis kurz vor Ablauf der Ausschlagungsfrist erteilt wird, die Ausschlagung ankündigen. Soll dann die Bank sehen, von wem sie ihr Geld bekommt.

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