Bankauskunft im Erbfall

19. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Brother02
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 23x hilfreich)
Bankauskunft im Erbfall

Hallo liebe Forengemeinde,

folgender Fall:

Personen A und B sind gemeinschaftliche Erben zu je 50% des Erblassers C. Obwohl nicht in die finanziellen Gepflogenheiten des Erblassers eingebunden, kennen sie die Hausbank des Erblassers und haben verschiedene Kontonummern des Erblassers in den Unterlagen gefunden.
Nachdem nach Klärung aller Formalitäten der Erbschein erteilt wird, gehen die Personen A und B zur Hausbank und verlangen unter Vorlage des Erbscheins und der Personalausweise Auskunft über die bekannten Konten.

Lt. Auskunft der Bankangestellten existiert keine der Kontonummern und auch der Erblasser kann (angeblich) nicht im System gefunden werden. Personen A und B bekommen den Hinweis, sie mögen sich unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts an die Nachlassabteilung der Bank wenden.

Ist das ein übliches Gebaren der Bank? Hat sich die Erbengemeinschaft ungeschickt angestellt? Gibt es zu dem Auskunftsbegehren der Erben eine festgeschriebene Vorgehensweise? Oder was könnte sonst dahinter stecken?

Danke für eure Tipps, Erfahrungsberichte und andere Gedanken, die ihr zu dem hier Beschriebenen habt.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Verflxt
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 28x hilfreich)

Eventuell hat die Bank zu Lebzeiten eine Anweisung vom Erblasser erhalten die Konten nicht offen zu legen, diese hat vorerst für die Bank Priorität, deshalb vielleich der Hinweis auf die Nachlassabteilung der Bank.

1x Hilfreiche Antwort

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