Hallo liebe Forengemeinde,
folgender Fall:
Personen A und B sind gemeinschaftliche Erben zu je 50% des Erblassers C. Obwohl nicht in die finanziellen Gepflogenheiten des Erblassers eingebunden, kennen sie die Hausbank des Erblassers und haben verschiedene Kontonummern des Erblassers in den Unterlagen gefunden.
Nachdem nach Klärung aller Formalitäten der Erbschein erteilt wird, gehen die Personen A und B zur Hausbank und verlangen unter Vorlage des Erbscheins und der Personalausweise Auskunft über die bekannten Konten.
Lt. Auskunft der Bankangestellten existiert keine der Kontonummern und auch der Erblasser kann (angeblich) nicht im System gefunden werden. Personen A und B bekommen den Hinweis, sie mögen sich unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts an die Nachlassabteilung der Bank wenden.
Ist das ein übliches Gebaren der Bank? Hat sich die Erbengemeinschaft ungeschickt angestellt? Gibt es zu dem Auskunftsbegehren der Erben eine festgeschriebene Vorgehensweise? Oder was könnte sonst dahinter stecken?
Danke für eure Tipps, Erfahrungsberichte und andere Gedanken, die ihr zu dem hier Beschriebenen habt.
Bankauskunft im Erbfall
19. April 2017
Thema abonnieren
Frage vom 19. April 2017 | 01:26
Von
Status: Beginner (60 Beiträge, 23x hilfreich)
Bankauskunft im Erbfall
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 19. April 2017 | 03:02
Von
Status: Beginner (93 Beiträge, 28x hilfreich)
Eventuell hat die Bank zu Lebzeiten eine Anweisung vom Erblasser erhalten die Konten nicht offen zu legen, diese hat vorerst für die Bank Priorität, deshalb vielleich der Hinweis auf die Nachlassabteilung der Bank.
Und jetzt?
Schon
266.853
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten