Bankauskunft an das Amtsgericht ?!

17. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Kaiserfisch
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Bankauskunft an das Amtsgericht ?!

Hallo liebe Mitglieder,

im Dezember ist leider mein Schwiegervater verstorben, der von seiner Frau geschieden war und zuletzt allein gelebt hat.
Nun, nach einem endlosen und lächerlichen Beamtenzirkus haben wir endlich (nach 12 Wochen !!!!!) einen Termin beim Amtsgericht. Nun haben wir vorab erfahren, dass wir die Erbmasse angeben müssen obwohl wir von der Bank keine Auskunft über die Konten bekommen.
Nun meine Frage !
Hätte die Bank nicht sofort nach dem Ableben meines Schwiegervaters (das wir der Bank noch im Dezember mitgeteilt haben) das Amtsgericht über die Erbmasse informieren müssen ?
Warum übermittelt die Bank die Daten erst jetzt nach einer Aufforderung unserer Seits an das Amtsgericht. Wir haben langsam die Vermutung, dass die Bank (Peanuts) nur Spielchen spielen will und die Auszahlung nur noch weiter hinauszögern möchte, obwohl es sich nur um ca. 15.000 € handelt.

Kennt sich jemand aus in solchen Dingen der uns darauf eine Antwort geben kann ?

Vielen Dank im Voraus und schöne Grüße an alle !

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Hätte die Bank nicht sofort nach dem Ableben meines Schwiegervaters das Amtsgericht über die Erbmasse informieren müssen ?

Nein, dazu hat die Bank weder eine rechtliche Verpflichtung, noch eine Veranlassung. Verpflichtet ist die Bank nur zu einer entsprechenden Mitteilung an das Finanzamt.

Da Ihr selbst die Mitteilung der Daten an das Amtsgericht gefordert habt, gibt es ja offensichtlich Streit um das Erbe. Die Bank will sich daher mit der Verweigerung der Auszahlung vor Schadenersatzansprüchen schützen.

Die Bank handelt völlig korrekt, wenn sie die Auszahlung ohne Vorlage eines Erbscheines verweigert.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kaiserfisch
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo "hh",

vielen Dank für die Antwort.
Es gibt keinen Streit um das Erbe, nur müssen wir beim Ausfüllen des Antrags für den Erbschein die richtigen Angaben machen was die Höhe des Erbes angeht. Und wie sollen wir das machen wenn wir diese Daten nicht beantragt hätten ? Wir dachten deswegen, dass die Bank die Daten eigentlich von sich aus an das Amtsgericht weitergeben müsste.

Nochmal vielen Dank und schöne Grüße !

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Warum habt ihr denn einen Erbschein beantragt? Hat deine Frau/Mann keine Vollmacht auf den Konten gehabt?
Wenn es um die Bezahlungen für die Beerdigung ging - ich glaube mal gehört zu haben, dass man in diesem Fall der Bank die Rechnungen vorlegt inkl. der Überweisung an den Leistungserbringung und dann das Geld von dem Verstorbenen-Konto abgehen darf (HH, kannst du sagen, ob mich meine Erinnerung in diesem Bereich trübt?)

-- Editiert von sika0304 am 18.03.2007 19:24:02

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Das Amtsgericht hätte bei der Beantragung des Erbscheines auch eine Schätzung akzeptiert.

3x Hilfreiche Antwort

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