Auszahlung über Erbenermittler - statthaft trotz Verdikt?

13. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
NONAMY
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszahlung über Erbenermittler - statthaft trotz Verdikt?

Guten Tag,
hier geht es um die strittige Rolle, die ein dreister Erbenermittler spielen kann, wenn Nachlassgericht, Nachlassverwalter komplett versagen.
Nur ich habe die unverschämten Vollmachten eines Erbenermittlers abgelehnt, weil a) mich selbst ermittelt und beim Nachlassgericht selbst gemeldet und b) die Einschaltung eines Erbenermittlers wg. sehr überschaubarer Verwandtschaftverhältnisse und ausreichender Dokumente gar nicht erforderlich waren.
Der vom Gericht eingesetzte Nachlassverwalter verschleppt aber seit Januar 2013 die Abwicklung des Erbes durch Nichtstun, obwohl auch dies sehr überschaubar ist, da nur Bankkonten und Depots.
Erst nach meiner Dienstaufsichtsbeschwerde im letzten Dezember wurden die 2 Erbscheine ausgestellt : 1 für den Erbenermittler stellvertretend für 15 Erben, die dem Erbenermittler in grenzenloser Blödheit eine schier grenzenlose Generalvollmacht ausgestellt haben und 1 Restteilerbschein für mich.
Nun geht es endlich an die Auflösung der Konten und Austeilung des Erbes an die Erben gemäß Quotierung. Der Nachlassverwalter verlangte dafür eine entsprechende Vollmacht und den Vorabzug seiner Kosten. War ok - habe ihm aber gleichzeitig mitgeteilt, dass ich eine etwaige Auszahlung meines Erbes an den Ermittler wegen des eigenen Erbscheins ablehne bzw. untersage.
Trotz meines Verdikts will die Mitarbeiterin des Nachlassverwalters nun die gesamte Summe an den Erbenermittler auszahlen, sie hat mir dies in Form einer Absichtserklärung mitgeteilt.
Dieser soll dann dann auch noch von der Summe dubios hohe Kosten für Grabpflege abziehen (Grabpflege ist ein weiterer Streitpunkt) Der Nachlassverwalter kommuniziert nur mit dem Erbenermittler, der wegen der umfänglichen Generalvollmacht durch die Erben, diese nun gar nicht mehr informiert.
Dem Erbenermittler war es über längere Zeit sogar gelungen, die einfacher gestrickten Erben glauben zu machen, er selbst sei das Nachlassgericht aus B. und auf seinem Konto läge das gesamte Erbe und warte nur auf Auszahlung - wörtlich!!
Dass es noch einen Nachlassverwalter in V. gibt und ein Nachlassgericht in H - dämmert den anderen Erben erst jetzt langsam. Trotzdem sind sie weiterhin willfährig und zahlen ohne zu fragen jede Summe.

FRAGE: Darf der Nachlassverwalter auch mein Erbteil, trotz vorliegender Vollmacht zur direkten Auszahlung gem. Quotierung, zertifizierter Bankkontenunterlagen und Verdikt gegenüber dem Erbenermittler, trotzdem an den Erbenermittler auszahlen?

Zwischen dem Erbenermittler und mir besteht keinerlei Rechtsverhältnis - ich hätte also noch nicht einmal einen einklagbaren Anspruch gegen ihn. Zudem ist der Mann kein Jurist, Notar o.ä., auch wenn er den Anschein kräftig erweckt hat, unterliegt er keinen standesrechtlichen Verpflichtungen. Theoretisch könnte er sich mit dem Geld sogar vom Acker machen - die Generalvollmacht der übrigen Erben ist so umfänglich, dass er dies straffrei könnte!
Kann ich jedoch die Auszahlung meines Erbteils an ihn mit einer einstweiligen Verfügung verhindern?
Ich habe vorsichtshalber die Bank kontaktiert und dort meinen eigenen Teil-Erbschein hingesandt sowie mein Verdikt gegen die Auszahlung meines Erbteils an den Erbenermittler. Die Bank sagte mir, dass sie so ein Verhalten eines Nachlassverwalters noch nie erlebt haben.
Sowohl die Bank, als auch das Finanzamt fordern den Nachlassverwalter nun schon über ein Jahr auf, das Erbe abzuwickeln - was dieser zwar immer wieder zusagt, aber nicht tut.
wer weiß Rat - ich würde gern präventiv handeln und nicht irgendwann einen Rechtsanspruch gegen den Nachlassverwalter einklagen müssen.

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